Parken in zweiter Reihe: Teilschuld bei Auffahrunfall
Stand: 11.03.2014
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München - Eine Mitschuld tragen Autofahrer an einem Auffahrunfall, wenn dieser mit ihrem in zweiter Reihe geparkten Auto passiert. Das berichtet die Mitgliederzeitschrift "ADAC Motorwelt" in ihrer aktuellen Ausgabe (3/2014) und weist auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München hin (Az.: 332 C 32357/12). Für den Parkenden kann das teuer werden, in dem verhandelten Fall musste er den Angaben zufolge 25 Prozent des Schadens selbst tragen.
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unterliegen solche Unfälle aber der Einzelfallbewertung. Wie viel Schuld die Beteiligten anteilig treffe, könne deshalb variieren. Treffe den Parkenden zum Beispiel 25 Prozent der Schuld, bekomme er 75 Prozent des Schadens von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erstattet. Den Restschaden könne er über eine Vollkaskoversicherung abwickeln.