Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Motorradfahrer aufgepasst: jetzt Saisonkennzeichen beantragen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Coburg - Für Motorrad- und Cabriofahrer beginnt jetzt wieder die schöne Jahreszeit. Wer sich nicht mit lästigem An- und Abmelden abplagen möchte, kann jetzt ein Saisonkennzeichen beantragen. Der Fahrer meldet sein Fahrzeug eimalig für mindestens zwei, maximal elf Monate bei der Zulassungsstelle an.

Viele Auto- und Motorradfahrer kennen das: Die Temperaturen steigen, die Straßen sind trocken und das Fahren macht wieder richtig Spaß. Viele Fahrzeughalter motten jetzt ihr Winterauto ein und holen Cabrio oder Motorrad aus der Garage. Und das sind beileibe keine Einzelfälle: Von den rund 47 Millionen zugelassenen Autos und Motorrädern in Deutschland sind immerhin 1,8 Millionen nur ein paar Monate im Jahr unterwegs. Auto- oder Motorradfahren macht Spaß. Das Fahrzeug an- oder abzumelden ist ein eher lästiger Verwaltungsakt.

Doch wer sein Fahrzeug nur ein paar Monate im Jahr bei gutem Wetter fährt, will natürlich auch nur für diese Zeit Geld für Steuern und Versicherung ausgeben. Mit einem Saisonkennzeichen ist das möglich. Der Fahrer meldet sein Fahrzeug einmalig für mindestens zwei, maximal elf Monate bei der Zulassungsstelle an. Bis zur endgültigen Abmeldung - weil der Fahrer Auto oder Motorrad beispielsweise verkauft - ist der Zulassungszeitraum dann Jahr für Jahr gültig.

Wer für sein Fahrzeug ein Saisonkennzeichen beantragt und nicht bereits in der niedrigsten Schadenfreiheitsklasse (SF)-Klasse fährt, sollte beim Versichern eines bedenken: Nur wenn ein Vertrag mindestens 180 Tage im Jahr läuft, wird er bei Schadenfreiheit in eine bessere SF-Klasse eingestuft. Übrigens gilt für alle diejenigen, die eine Kasko-Versicherung miteingeschlossen haben, dass im Ruhezeitraum noch Versicherungsschutz besteht. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn in die Garage, wo der Wagen abgestellt ist, eingebrochen und das Fahrzeug gestohlen wird.