Längere Bearbeitungzeit für Kfz-Haftpflichtschäden ist legitim
Stand: 04.08.2010
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München - Bei der Regulierung eines Kfz-Haftpflichtschadens nach einem Autounfall sind bis zu vierwöchige Wartezeiten rechtens. Diese Verzögerung sei zwar ärgerlich, aber nicht zu beanstanden. Das teilt der ADAC in München mit und verweist auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (AZ.: 3 W 15/10).
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es sich bei der Bearbeitung von Autounfällen um ein Massengeschäft handle, bei dem der Bearbeitungszeitraum von der personellen Besetzung bei der Versicherung und der Zahl der zu bearbeitenden Fälle abhängen kann.
Eine vierwöchige Bearbeitungszeit müsse der kfz-Versicherung deshalb eingeräumt werden. Der ADAC mahnt zur Geduld und rät, sich vor einer möglichen Klage von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Denn werde zu früh geklagt, könne der Geschädigte auf den Verfahrenskosten sitzenbleiben.