Kein Kasko-Schutz bei "Freiem Fahren" auf dem Nürburgring
Stand: 07.05.2014
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Karlsruhe - Wer auf einer Rennstrecke privat mit seinem Auto rast, kann nicht damit rechnen, dass die Versicherung bei einem Unfall die Kosten übernimmt. Vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe blieb die entsprechende Klage einer Frau im Wesentlichen erfolglos.
Der Chef der Klägerin war mit dem Sportwagen der Frau vor zwei Jahren bei einer Veranstaltung namens "Freies Fahren" auf dem Nürburgring mit Tempo 115 in die Leitplanke gekracht. Die Klägerin verlangte von der KfZ-Versicherung, dass diese den Schaden am Wagen in Höhe von rund 20.000 Euro übernimmt. Die muss aber auf der Grundlage des Vertrags mit der Versicherung nicht zahlen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte (AZ: 12 U 149/13 - Urteil vom 15. April 2014).