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Haftpflichtversicherung: Darauf sollten Verbraucher achten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Elmshorn - Die private Haftpflichtversicherung sollte in keinem Haushalt fehlen. Der Grund: Jeder Mensch haftet mit seinem ganzen Vermögen unbegrenzt für Schäden, die er anrichtet. Diese Haftung übernimmt die private Haftpflichtversicherung. Sie trägt nicht nur berechtigte Ansprüche, sondern wehrt auch unberechtigte ab und funktioniert damit wie eine Rechtsschutzversicherung. Damit der Schutz auch wirklich greift, muss einiges beachtet werden.

Grundsätzlich sollte die Versicherungssumme mindestens drei Millionen Euro bei Sach- und Personenschäden betragen. So ist der Versicherte für alle möglichen Schäden abgesichert. Wichtig ist, dass jeder in der Familie mit geschützt ist - auch ohne eigene Police. Bei Verheirateten mit Kindern ist das ohnehin der Fall, aber auch Unverheiratete brauchen nur eine Police, wenn der Partner mit im Vertrag steht. Kinder unter 18 Jahren sind immer mitversichert, und auch nach der Volljährigkeit besteht Schutz bis zum Ende der ersten Ausbildung.

Der Basisschutz der privaten Haftpflicht ist (außer hinsichtlich der Versicherungssummen) nahezu identisch. Die Wahl kann also nach dem Preis erfolgen. Teurer werden die Policen übrigens fast immer, wenn die Prämie nicht jährlich, sondern quartalsweise, halbjährlich oder gar monatlich überwiesen wird. Dann sind je nach Gesellschaft Aufschläge zwischen drei und fünf Prozent vorgesehen. Die Prämie sollte also lieber auf einen Schlag gezahlt werden.

Zusätzliche Risiken gesondert versichern

Versicherte sollten immer daran denken, dass die private Haftpflichtversicherung keinen Rundum-Schutz für alle Lebenslagen bietet. So brauchen Besitzer von Hunden, Pferden, wilden Tieren, Rindern, sonstigen Reittieren und landwirtschaftlich genutzten Tieren eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Eine wichtige Versicherung ist auch die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, wenn in der eigenen Immobilie ein Öltank eingebaut ist. Denn als Besitzer dieses Tanks haftet der Eigentümer für die Verschmutzung von Gewässern oder des Grundwassers aus dem Tank heraus, selbst wenn der Schaden gar nicht von ihm verursacht wurde. Und genau dieses Risiko deckt die diese spezielle Versicherung ab.

Grundsätzlich sollten alle Schäden sofort gemeldet werden, damit die Versicherung von Anfang an über den Sachverhalt Bescheid weiß. Das ist vor allem wichtig, wenn unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden sollen. Je besser die Versicherung informiert ist, umso besser kann sie helfen und unterstützen.

Wichtig im Schadensfall: Wer bei einem Haftpflichtschaden seine eigene Schuld anerkennt oder sogar schon eine Zahlung leistet, verliert in aller Regel den Versicherungsschutz. Deshalb niemals zur Schuldfrage äußern und immer auf die Versicherung verweisen.

Lange Gesichter gibt es oft, wenn Versicherer die Haftung ablehnen, weil bei einer Gefälligkeit ein Schaden verursacht wurde. Klassische Fälle dafür sind Umzüge oder Nachbarschaftsdienste. Wer dabei einen Schaden anrichtet, haftet dafür in der Regel nicht - und damit muss auch die Haftpflichtversicherung nicht zahlen. Das sollte man immer im Hinterkopf haben, wenn man anderen hilft oder sich helfen lässt.