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Folgeschäden aus Überspannungen sind nicht versichert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Karlsruhe - Überspannungsschäden sind häufig in der Hausratversicherung mitversichert. Allerdings sind Schäden, die durch einen Stromausfall infolge eines Überspannungsvorfalls entstehen, damit nicht versichert, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat.

In dem Fall hatte ein Blitzschlag zu einer Überspannung geführt, in deren Folgen der FI-Schalter im Sicherungskasten raussprang. Ohne Strom fiel bei dem Versicherten die Klimaanlage aus, was wiederum einen Folgeschaden an Pflanzen nach sich zog. Der ist allerdings nicht versichert, entschieden die Bundesrichter. Denn die Klimaanlage ist nicht durch einen Überspannungsschaden außer Gefecht gesetzt worden, sondern durch einen Stromausfall. Solche Schäden sind aber nicht als Überspannungsschaden versichert. (AZ: IV ZR 250/08)