Erste Schilderung des Versicherungsschadens ist ausschlaggebend
Stand: 12.03.2010
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Darmstadt - Der ersten Schilderung eines Versicherungsschadens kommt entscheidende Bedeutung zu. Der Betroffene schildert die Situation dann frei von rechtlichen Erwägungen, die für ihn vorteilhaft sein können, hat das Landgericht Darmstadt (AZ: 10 O 499/08) festgestellt. Damit gehen die Richter davon aus, dass die Schilderung meistens der Situation am nahesten kommt, wie sie sich wirklich zugetragen hat.
Zwar kann ein Versicherter seine Version der Geschichte später durchaus widerrufen und erklären, dass es sich anders verhalten habe als zunächst berichtet. Dann sind jedoch hohe Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit und Widerspruchsfreiheit seiner neuen Behauptung zu stellen.