Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Drohende Insolvenz: Krankenversicherungsschutz ist nicht gefährdet

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Halle/Saale - Die Berichte über drohende Insolvenzen von gesetzlichen Krankenkassen mehren sich. Nach Angaben des Bundesversicherungsamtes haben gegenwärtig drei Kassen ihre drohende Zahlungsunfähigkeit angezeigt. Für die Mitglieder dieser Kassen ist das natürlich eine böse Überraschung, sie sorgen sich um ihren Krankenversicherungsschutz. Werden laufende Behandlungen weiterhin bezahlt, schließt die Geschäftsstelle vor Ort, kommt das Krankengeld weiterhin - Fragen, die nicht unberechtigt sind.

Betroffene Versicherte sollten zunächst Ruhe bewahren. Übereilte Schritte, wie jetzt überstürzt die Kasse zu wechseln, sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. gegenwärtig nicht angebracht. Der Krankenversicherungsschutz der betroffenen Mitglieder sei auf keinen Fall in Gefahr.

Auf die Möglichkeit, dass auch gesetzliche Krankenkassen insolvent werden können, hat sich der Gesetzgeber schon länger eingestellt. Bereits Ende 2008 wurden entsprechende gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht. Längst ist im Gesetz festgeschrieben, wie in Fällen einer drohenden Zahlungsunfähigkeit seitens der Kassen zu verfahren ist und vor allem welche Maßnahmen zur Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen zu ergreifen sind.