Deutsche Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 03.03.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp
Berlin - Die Deutsche Rentenversicherung warnt Rentner und Versicherte vor Trickbetrügern, die durch ein gefälschtes Schreiben in den Besitz von sensiblen Daten gelangen wollen.
Derzeit in Umlauf befindliche Schreiben mit dem "Betreff: Überprüfung Versicherungskonto" seien gefälscht, teilte der Versicherer heute in Berlin mit. Die Schreiben mit dem Absender "DRVB, Ruhrstraße 12,10709 Berlin, Ansprechpartner: Fr. Mey" stammten von Trickbetrügern. Unter dem Anschein eines offiziellen Behördenschreibens versuchten sie, an persönliche Daten zu gelangen.
Kfz-Versicherungen vergleichen
-
1-Klick-Kündigungsservice
EXKLUSIVER VERIVOX Kündigungsservice:
Beim Abschluss des neuen Vertrages kündigen wir – auf Wunsch – Ihren alten Vertrag. Für Sie: Einfach und kostenlos.
Kündigungsgarantie: Verivox garantiert eine rechtswirksame Kündigung. So sind Sie sicher, dass Ihr alter Vertrag fristgerecht endet, wenn Sie in die Kündigung eingewilligt haben und Ihre Angaben korrekt sind.
Ohne Papier und ohne Unterschrift: Eine Ummeldung bei Ihrer Zulassungsstelle ist nicht nötig. Die Behörde wird vom neuen Versicherer informiert. -
Nirgendwo-Günstiger-Garantie
Mit der Nirgendwo-Günstiger-Garantie von Verivox sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte es denselben Tarif, den Sie über Verivox abgeschlossen haben, doch woanders günstiger geben, bezahlen wir den Preisunterschied. Darauf geben wir Ihnen unser Wort.
-
FINANZTIP(10/2023): Top-Preise bei Verivox
FINANZTIP-Kfz-Studie (10/2023)
Das unabhängige Verbraucherportal FINANZTIP hat in seiner aktuellen Studie nach den günstigsten Preisen für Kfz-Versicherungen gesucht. Das Ergebnis: Autofahrer fanden bei Verivox zuverlässig Top-Preise.
FINANZTIP empfiehlt: "Vergleichsportale bieten den besten Überblick über die Preise und Bedingungen verschiedener Versicherer." Ein doppelter Vergleich – d. h. eine Kombination aus Portal und Direktversicherer – liefert die günstigsten Ergebnisse.
Mehr rund um Versicherungen
-
Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:
- ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
- die Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
- die häusliche Krankenpflege
- Behandlungen im Krankenhaus
- Maßnahmen zur Rehabilitation
Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.
-
Bildlich gesprochen könnte man von Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus einfach die Decke oder das Dach abnehmen und alles, was beim Herumdrehen herausfällt, ist Ihr Hausrat. Das heißt, Hausrat sind nicht nur Ihre Möbel, sondern auch alles, was sich in den Schänken befindet, wie zum Beispiel Kleidungsstücke oder Geschirr.
-
Mit der Forderungsausfalldeckung sichern Sie sich gegen Schäden ab, die andere Ihnen zufügen.
Eigentlich müsste hier die Privathaftpflicht des Verursachers zahlen. Hat dieser aber selbst keine Privathaftpflicht und auch keine ausreichenden finanziellen Mittel, um den entstandenen Schaden zu begleichen, dann springt Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung für Sie ein und übernimmt die Kosten. Voraussetzung hierfür ist üblicherweise, dass ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil gegen den Schadenverursacher vorliegt.
Die Ausfalldeckung ist in vielen Tarifen der Privathaftpflicht enthalten. Für die Erstattung gilt oft eine Mindestschadenhöhe, zum Beispiel 2.500 Euro. Besonders empfehlenswert sind Tarife, die gänzlich auf eine Mindestschadenhöhe verzichten.
-
Häufig zahlen die Versicherer nur mit Einschränkungen, wenn Sie als Hundehalter eine gesetzliche Vorschrift zum Anleinen Ihres Vierbeiners missachten und dadurch Dritte zu Schaden kommen. Es gibt jedoch Tarife, die auch beim Führen ohne Leine uneingeschränkt leisten.