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Demenz-Diagnose: Unfallversicherung prüfen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer geistige Erkrankungen wie beispielsweise Demenz hat, gilt in einige Versicherungsarten als nicht versicherbar. Im Zweifelsfall besser nachfragen. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin. Beispiel Unfallversicherungen: Hier sind Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wer also in Folge geistiger Verwirrung einen Unfall erleidet, würde nach den Bedingungen eines Standardvertrags unter Umständen keine Leistung erhalten, so der GDV.

Betroffene sollten daher ihren Versicherungsschutz überprüfen, wenn bei ihnen eine Demenzerkrankung diagnostiziert wurde. Ratsam ist es, sich direkt an den Versicherer zu wenden. Führt nach den Versicherungsbedingungen eine Demenzerkrankung dazu, dass der Kunde nicht mehr versicherbar ist, werden laut GDV zu viel bezahlte Beiträge rückwirkend vom Zeitpunkt der Diagnose an erstattet.