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Bußgelder aus dem Ausland: Aussitzen oder zahlen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Frankfurt/Main - Verkehrsverstöße im Ausland können schnell richtig teuer werden. Überschreitet das Bußgeld eine gewisse Höhe, kann es auch in Deutschland eingetrieben werden. Oft passiert aber gar nichts und deutsche Autofahrer können die Sache einfach aussitzen.

Wie teuer sind Regelverstöße in der EU?

Je nach Verkehrsdelikt sind die Strafen unterschiedlich hoch. Auch vermeintlich kleinere Regelverstöße können in einigen EU-Staaten richtig teuer werden: Wer beim Telefonieren am Steuer erwischt wird, muss in Deutschland 60 Euro zahlen. In Dänemark werden dagegen 200 Euro fällig, in den Niederlanden sogar 230 Euro. Wer sich in Großbritannien nicht anschnallt, kann bis zu 700 Euro zahlen; in Deutschland kostet der Verstoß 30 Euro.

Sind Bußgelder aus EU-Ländern in Deutschland vollstreckbar?

Ja. Seit fünf Jahren gilt in Deutschland ein Rahmenbeschluss der EU. Bußgelder aus dem EU-Ausland ab einer Höhe von 70 Euro können durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) vollstreckt werden - nicht aber durch Inkassobüros. Diese Grenze ist auch erreicht, wenn das Bußgeld zum Beispiel 50 Euro beträgt und zusätzlich 20 Euro Verfahrenskosten kommen. Deutschland hat zudem ein Abkommen mit Österreich: Geldbußen aus dem Alpenland können laut "Finanztest" schon ab 25 Euro in Deutschland vollstreckt werden.

Lassen alle EU-Länder im Ausland vollstrecken?

Nein. Griechenland, Irland und Italien haben den Rahmenbeschluss nicht umgesetzt, sie können das Geld im Ausland nicht eintreiben lassen. Laut "Finanztest" nutzen viele Länder die Möglichkeit zudem kaum: Über 98 Prozent von knapp 9400 ausländischen Ersuchen kamen im Jahr 2014 aus den Niederlanden. Andere EU-Länder stellten so gut wie keine Forderungen. Über das Geld freuen kann sich übrigens der Staat, in dem das Bußgeld vollstreckt wird - es geht nicht ins Ausland.

Umfasst die Vollstreckung auch andere Sanktionen wie Führerscheinentzug?

Nein. Sie gilt nur für Geldsanktionen. Wird im Ausland ein Fahrverbot verhängt, hat es nur dort Gültigkeit. Auch auf das Flensburger Fahreignungsregister haben Verstöße im Ausland keinen Einfluss: Punkte gibt es nur für Regelverstöße in Deutschland.

Was droht bei Wiedereinreise in das Reiseland, wenn Bußgeld nicht vollstreckt wurde?

Dort bleiben die Bußgeldbescheide weiterhin vollstreckbar. Laut ADAC gibt es je nach Land unterschiedliche Verjährungsfristen - in Spanien zum Beispiel vier Jahre, in Italien fünf. Wer Pech hat und etwa in eine Verkehrskontrolle gerät, muss einen offenen Bescheid begleichen.

Was ist bei einer Bußgeldforderung im Ausland zu tun?

"Finanztest" rät Verbrauchern, die zu Hause nichts mehr von ihrem Delikt hören und in der nächsten Zeit nicht in das Land reisen wollen, die Sache auszusitzen. Oft sei es damit getan. Wer aber in der nächsten Zeit wieder in das Land einreist, sollte besser zahlen, rät das Magazin. Wer Einwände gegen einen Bescheid geltend machen will, muss dies meist in der jeweiligen Landessprache tun - Englisch wird allerdings auch oft akzeptiert. Der ADAC hat im Internet eine Liste mit Vertrauensanwälten aus ganz Europa veröffentlicht, die Verbrauchern im Ausland helfen.