BGH-Urteil: Pauschaler Schadenersatz für Mietwagen unzulässig
Stand: 08.11.2011
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Karlsruhe - Wer betrunken einen Mietwagen zu Schrott fährt, muss nicht vollständig für den Schaden aufkommen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Bei dem Prozess ging es um die Frage, ob der Vermieter der Fahrzeuge pauschal Schadenersatz verlangen kann, wenn der Schaden wie bei einer Trunkenheitsfahrt grob fahrlässig verursacht wurde. Denn die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Haftung je nach Grad des Verschuldens individuell bestimmt werden muss.
Tatsächlich kamen die Bundesrichter zu der Erkenntnis, dass eine pauschale Regelung unwirksam ist. Der Versicherer kann nur im Einzelfall einen Schadenersatz bestimmen und verlangen. Wie hoch der in diesem Fall ist, muss jetzt das Oberlandesgericht entscheiden.
(Aktenzeichen: BGH VI ZR 46/10)