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Berufsunfähigkeitspolice: Darauf sollten Verbraucher achten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Elmshorn - Die Qualität einer Berufsunfähigkeitspolice lässt sich nicht am Preis festmachen, ganz im Gegenteil. Viele Einsteigertarife arbeiten mit allgemeinen Versicherungsbedingungen, die die Verbraucher benachteiligen. Wichtiger als der Preis ist deshalb die Qualität des Versicherungsvertrages.

So sollte der gewählte Tarif auf eine abstrakte Verweisungsmöglichkeit des Versicherers verzichten. Denn damit bekommt das Unternehmen die Möglichkeit, die Zahlung der Rente zu verweigern, wenn der Versicherte noch in einem Beruf arbeiten kann, der dem bisherigen vergleichbar ist - und das ist häufiger der Fall, als viele Verbraucher vermuten, vor allem bei weniger qualifizierten Arbeitnehmern.

Wichtig ist auch, dass der Vertrag eine Nachversicherungsmöglichkeit vorsieht. Sie gibt im Idealfall die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung die vereinbarte Rente zu erhöhen, zum Beispiel bei Hochzeit, Familiengründung oder Gehaltserhöhung.

Wichtig ist auch festzulegen, wann es überhaupt die vereinbarte Rente gibt. Die meisten Verträge sehen vor, dass ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent und mehr die vereinbarten Leistungen fällig werden.

Es gibt aber auch Verträge mit einer Staffelregelung. Bei diesem Modell wird die Rente zum Teil fällig, wenn ein bestimmter Grad der Berufsunfähigkeit erreicht ist. Meist beginnt die Skala mit einem Wert zwischen 25 und 33 Prozent, der dann auch eine Rentenzahlung in Höhe von 25 bis 33 Prozent der vereinbarten Rente auslöst.

Die Staffelregelung wird meist so vereinbart, dass ab 66 bis 75 Prozent - und damit später als bei der Pauschalregelung - die volle Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird. Der Vorteil der Staffelregelung: Bei einem geringen Invaliditätsgrad von unter 50 Prozent sehen die Staffelmodelle eine kleine Rente vor, ab 50 Prozent Invalidität hingegen zahlen konventionelle Berufsunfähigkeitsversicherungen mehr.

Laufzeit sollte bis zur Rente reichen

Wichtig ist es auch, darauf zu achten, bis wann das Risiko einer Berufsunfähigkeit versichert ist. Bei einer Berufsunfähigkeit sollte die Rente auf jeden Fall bis zu dem Alter laufen, in dem der Versicherte voraussichtlich in Altersrente gehen kann - in Zukunft also bis zum 67. Lebensjahr.

Ebenfalls eine Variante, um sich günstig gegen Berufsunfähigkeit abzusichern: Man trennt bei der Vertragsdauer die Risikozeit von der Leistungszeit. Ist die Risikozeit bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit auf den 60. Geburtstag beschränkt, die Leistungszeit aber auf den 67., bedeutet das für den Versicherten: Wird er vor dem 60. Geburtstag berufsunfähig, erhält er die Rente bis zum 67. Geburtstag. Wird er nach dem 60. Geburtstag berufsunfähig, muss die Versicherung gar nicht mehr eintreten.

Dieses Modell spart Prämie und ist vorteilhaft für den Kunden: Im Leistungsfall muss die Versicherung bis zum Rentenbeginn zahlen - wird er aber erst nach dem 60. Geburtstag berufsunfähig und bekommt kein Geld mehr, lässt sich diese Lücke oft durch Ersparnisse und einen vorzeitigen Beginn der Altersrente schließen.

Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung haben Verbraucher meist die Option, den Invaliditätsschutz um eine Risikolebensversicherung zu erweitern. Bei der Kombination kann das Paket so wenig kosten, dass man eine konkurrenzlos günstige Möglichkeit bekommt, die Familie oder den Partner abzusichern. In diesem Fall ist das Paket dann die richtige Wahl. Wer aber niemanden abzusichern hat, kann auf die Ergänzung natürlich verzichten.

Entscheidend ist auch die Höhe der Rente, die es im Ernstfall gibt. Verbraucher sollten versuchen, eine Rente zu vereinbaren, die möglichst nahe an ihr aktuelles Nettoeinkommen heranreicht. Mindestens 75 Prozent des Nettoeinkommens sollten versichert sein, um die Versorgungslücke mit der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu groß werden zu lassen.

Denn im schlimmsten Fall muss man damit rechnen, dass man tatsächlich kein Einkommen mehr erzielen kann - die Rente der Berufsunfähigkeitsversicherung wäre dann neben einer eventuellen Zahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung das einzige Einkommen.