Arbeitgeber insolvent? Betriebliche Altersvorsorge nicht in Gefahr
Stand: 16.06.2016
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Frankfurt/Main - Bei der betrieblichen Altersvorsorge sind die Ansprüche des Arbeitnehmers geschützt, auch wenn der Arbeitgeber in die Insolvenz rutscht. Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin.
Arbeitnehmer, die verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen, haben ein Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung. Bis zu 2976 Euro kann man aus seinem Bruttogehalt einzahlen. Auf diese Beträge muss der Arbeitnehmer erst mal keine Sozialabgaben und Steuern zahlen. Diese muss er bei der Auszahlung der Betriebsrente entrichten.
Den Durchführungsweg bestimmt der Chef - es gibt fünf verschiedene: Direktzusage, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung. In jedem Fall hat der Arbeitnehmer ausschließlich Anspruch auf die Rentenzahlung.