Das besondere an der Kommunikation über SMS ist die Kürze der Nachrichten. Wer mehr als 160 Zeichen eingibt, muss eine zweite SMS bezahlen. Daher hat sich eine ganz eigene Abkürzungskultur für Kurzmitteilungen entwickelt. Mitunter wirken SMS dadurch für Laien wie eine kryptische Aneinanderreihung von Zeichen. Doch wenn Sender und Empfänger über den gleichen Wortschatz inklusive Abkürzungen verfügen, passen in eine 160-Zeichen-SMS durchaus viele Informationen. Dieses Prinzip wurde übrigens auch vom Micro-Bloggingdienst Twitter übernommen. Tweets sind auf eine Länge von nur 140 Zeichen begrenzt.
Messenger-Apps: Konkurrenz für die SMS
Obwohl die Deutschen immer noch sehr gerne und sehr viele SMS verschicken, droht der klassischen Kurzmitteilung ernsthafte Konkurrenz. Durch die zunehmende Verbreitung von Smartphones und Datentarifen für mobiles Internet setzen immer mehr Nutzer auf sogenannte Messenger-Apps. Ein bekanntes Beispiel ist das Programm WhatsApp. Damit können Nutzer ebenfalls Nachrichten verschicken und chatten. Im Gegensatz zur SMS sind diese Instant Messages kostenlos und die Zeichenzahl ist nicht begrenzt.
Der Nachteil ist, dass sowohl Sender als auch Empfänger über ein Smartphone mit Internetverbindung und eine entsprechende Messenger-App verfügen müssen. Da dies noch nicht immer der Fall ist, sind auch viele Smartphone-Nutzer immer noch auf die SMS angewiesen. Das wissen die Mobilfunk-Anbieter und wollen die SMS auch weiterhin als Umsatztreiber behalten. So kommt es, dass in vielen sogenannten "All-Net-Flatrates" das Versenden von SMS nicht inklusive ist - meist kostet das Versenden einer SMS in diesen Tarifen neun Cent. Alternativ kann eine SMS-Flatrate zum Tarif kostenpflichtig hinzugebucht werden.
SMS-Nachfolger "Joyn"
Als Reaktion auf WhatsApp und Co wollen die großen Mobilfunkanbieter einen neuen Messaging-Dienst starten, der die Vorteile von SMS und Messenger-Apps in sich vereinen soll. Die Telekom, Vodafone und O2 wollen mit "Joyn" den Nachfolger der klassischen SMS etablieren. Doch seit der Ankündigung Ende 2011 hat sich der Start des neuen Kurznachrichtendiensts immer wieder verzögert. Vodafone verkündete den Joyn-Start im Juni 2012, die Telekom folgte im März 2013. O2 hat sich noch nicht auf einen Starttermin festgelegt. E-Plus will diesen Dienst zunächst nicht anbieten. Nach Angaben eines Sprechers wolle man zunächst die Kundenrelevanz beobachten.
Hohe Bußgelder für Simsen am Steuer
Das Simsen während dem Autofahren wird in Deutschland mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt auf dem Flensburger Konto geahndet. Zwar untersagt das Handyverbot in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht ausdrücklich, unterwegs Kurzmitteilungen zu tippen und zu lesen. Doch es ist generell verboten, das Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen, um es zu benutzen. Das schließt das SMS-Schreiben ein. Alternativ können sich Autofahrer die SMS von ihrem Handy oder Smartphone vorlesen lassen. In vielen Mobilfunkgeräten gibt es eine entsprechende Funktion. Bei neueren Smartphones können Kurzmitteilungen auch diktiert werden. Beim iPhone von Apple hilft hier zum Beispiel die Sprachsteuerung "Siri".
Vorsicht vor Werbe-SMS
Auf unerwünschte Werbe-SMS sollten Verbraucher auf keinen Fall antworten. Derartige Werbebotschaften würden meist ungezielt an alle möglichen Handynummern versendet. Eine Rückmeldung zeige den Firmen lediglich, dass eine Nummer auch tatsächlich genutzt wird - dadurch wird sie für die Absender nur noch wertvoller. Am besten ignoriert man die Werbe-SMS einfach. Nehmen die unerwünschten Botschaft jedoch zu, sollte sich der Handynutzer den Inhalt notieren oder die SMS etwa auf dem PC als Beleg speichern. Dann können sie gerichtlich eine Unterlassung gegenüber dem Anbieter durchsetzen. Um herauszufinden, wer hinter den lästigen Werbebotschaften steckt, können Kunden sich zudem an den Netzbetreiber wenden.
Handy-Tipps für den Urlaub
Fast jeder Urlauber hat ein Smartphone im Gepäck und nutzt es - auch zum Surfen. Wer die Roaming-Regeln kennt, hält die Kosten im Rahmen.
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