Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Sind Strompreiserhöhungen im Jahr 2023 verboten?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Anfang Dezember 2022 berichteten eine Reihe von Medien, dass Strom- und Gaspreiserhöhungen im Jahr 2023 von der Bundesregierung verboten werden sollen. Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise im Jahr 2022 war das eine willkommene Nachricht. Doch ganz richtig war die Meldung nicht: Die Bundesregierung hat im Rahmen der Gesetze zu den Preisbremsen für Strom und Gas lediglich sachlich ungerechtfertigte Preiserhöhungen verboten. So soll verhindert werden, dass Energieversorger ohne Grund zusätzliche staatliche Hilfen in Anspruch nehmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Strompreiserhöhungen sind auch im Jahr 2023 nicht verboten.
  • Ob eine Strompreiserhöhung gerechtfertigt ist, wird vom Bundeskartellamt untersucht.
  • Wer eine Strompreiserhöhung erhält, sollte das Sonderkündigungsrecht nutzen und wechseln.

Strompreise können auch 2023 erhöht werden

Grundsätzlich ist also die Erhöhung der Strompreise auch im Jahr 2023 nicht verboten. Stromversorger können ihre Preise nach den Bedingungen des jeweiligen Stromvertrags durchaus erhöhen. Wie stark sie die Preise erhöhen, wird im Jahr 2023 allerdings durch das Bundeskartellamt besonders beobachtet.

Die Behörde achtet darauf, dass die Strompreisbremse nicht missbraucht wird. Denn liegt der Arbeitspreis eines Stromtarifs über 40 Cent pro Kilowattstunde, übernimmt der Staat für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs die Differenz. Darum könnten Stromversorger auf die Idee kommen, ihre Strompreise pro Kilowattstunde stark zu erhöhen und so höhere Staatshilfen einzustreichen. Hat das Bundeskartellamt den Verdacht, dass die Strompreiserhöhung missbräuchlich ist, müssen die Stromversorger der Behörde beweisen, dass ihre Preiserhöhungen sachlich gerechtfertigt sind. Andernfalls drohen wirtschaftliche Sanktionen.

Wie erkenne ich, ob die Strompreiserhöhung gerechtfertigt ist?

Wenn Sie eine starke Strompreiserhöhungen erhalten haben, die Sie für ungerechtfertigt halten, sollten Sie sich jedoch nicht an das Bundeskartellamt wenden. Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass sie nicht die zuständige Stelle für den Widerspruch von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen Strompreiserhöhungen ist. Stattdessen sollten Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, dass Sie im Fall einer Preiserhöhung immer haben. Dann sollten Sie die aktuellen Strompreise vergleichen und zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln.