Versorger müssen Strom- und Gasrechnung transparenter gestalten
Stand: 30.10.2014
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Berlin - Verbraucher sollen künftig die Zusammensetzung des Preises in der Grundversorgung einfacher auf der Strom- und Gasrechnung erkennen und nachvollziehen können. Am Donnerstag trat eine entsprechende Verordnung in Kraft, die den Versorgern in Deutschland mehr Transparenz abverlangt.
Die Anbieter müssen nun auf den Rechnungen, in den Vertragsbedingungen und im Internet genau angeben, wie sich der Grundversorgungspreis zusammensetzt.
Dabei müssen sie auch Preisbestandteile wie etwa Ökostrom-Umlage, Stromsteuer und Netzentgelte nennen. Sinken solche Anteile, muss der Preis gegebenenfalls neu kalkuliert werden.
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums nutzt ein Drittel der Verbraucher den Grundversorgungstarif. Diese Kunden könnten sich nun ein "realistisches und transparentes Bild" über die Zusammensetzung des Preises machen und die Anbieter besser miteinander vergleichen, erklärte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Dies sorge für einen stärkeren Wettbewerb im Strommarkt.