Verbraucherzentrale: Energiesparlampen rechnen sich
Stand: 07.10.2003
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Die Tage werden kürzer und die Lichter in unseren Häusern brennen wieder länger. Um so wichtiger ist es, auch bei der Hausbeleuchtung an das Energiesparen zu denken, so die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Eine gute Möglichkeit ist der Einsatz von Energiesparlampen. Diese haben bei gleicher Lichtleistung einen bis zu 80% geringeren Stromverbrauch und ihre Lebensdauer ist 10 Mal länger als die einer normalen Glühbirne. Um das Sparpotential einer Energiesparlampe zu errechnen, stellen wir eine 60 Watt Glühbirne und eine 11 Watt Energiesparlampe gegenüber. Beide spenden gleich viel Licht. Bei einer Lebensdauer von 10.000 Stunden verbraucht die Glühlampe 600 kWh (10.000h x 60 W), die Energiesparlampe dagegen 110 kWh (10.000 h x 11 W). Aus der Differenz der beiden ergibt sich für die Energiesparlampe eine Energieeinsparung von 490 kWh, was multipliziert mit dem durchschnittlichen Strompreis eine Stromkosteneinsparung von 73,50 € pro Lampe (490 kWh x 0,15 €) ergibt. Hinzu kommt der Preis von 9 normalen Glühbirnen. Der Einsatz von Energiesparlampen lohnt sich besonders da, wo die Beleuchtung sehr lange brennt wie in Küche, im Wohnzimmer und im Aussenbereich.
Mittlerweile sind im Handel Energiesparlampen mit sehr langer Lebenszeit erhältlich. Eine Marktneuheit sind Lampen mit Dimmfunktion. Durch Ausschalten und Wiedereinschalten des Lichtschalters innerhalb von drei Sekunden wird die Helligkeit auf 50% reduziert. So kann auch ca.die Hälfte der Energie gespart werden. Ausserdem gibt es jetzt Energiesparlampen, die auch für Treppenhaus und Flur, wo Licht schnell und kurz gebraucht wird, eingesetzt werden können. Sie erreichen wie Glühbirnen innerhalb von kürzerster Zeit ihre volle Leuchtkraft.
Achtung Irrtum:
Viele Verbraucher glauben, dass es sich bei den Niedervolthalogenlampen (12 V), die in vielen verschiedenen Lampenformen anzutreffen sind um Energiesparlampen handelt. Das ist falsch, denn entscheidend ist die Wattzahl nur sie gibt Auskunft über den Energieverbrauch.
Entsorgung:
Energiesparlampen gehören wegen ihres Quecksilberanteils nicht in den Hausmüll. Sie sind Sondermüll und müssen bei Recyclinghöfen oder Schadstoffsammelstellen abgegeben werden. Gute Fachgeschäfte zeichnen sich durch die Rücknahme defekter Lampen bei Neukauf aus.
Weitere Informationen zum Thema Energiesparen geben die Energieberater der Verbraucherzentrale in den Beratungsstellen Flensburg, Heide, Kiel, Lübeck und Norderstedt. Hier ist auch ein Lampenkoffer mit den unterschiedlichsten Sparlampen leihweise zum Ausprobieren erhältlich.