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Stadtwerke sehen EnBW-Beteiligung kritisch

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Stuttgart - Der Landesverband kommunaler Unternehmen (VKU) äußerte sich angesichts des geplanten Rückkaufs von EnBW-Anteilen durch die baden-württembergische Landesregierung skeptisch über eine zukünftige eigene Beteiligung an dem Energiekonzern. "EnBW und Stadtwerke haben in der Vergangenheit zum Teil völlig unterschiedliche Unternehmensziele verfolgt und ganz andere Unternehmenskulturen gepflegt - das ist nicht ohne weiteres in Einklang zu bringen." Dies sagte VKU-Landesvorsitzender Matthias Berz am Donnerstag in Stuttgart.

Eine Beteiligung an Atomkraftwerken erscheine zudem unvereinbar mit den eigenen Unternehmensausrichtungen. Dennoch sehe die VKU auch Chancen für die kommunalen Unternehmen. Im Falle einer Beteiligung forderten die Vertreter der Stadtwerke allerdings deutliche Einflussmöglichkeiten. "Ohne weitreichende Veränderungen in den Strukturen der EnBW erscheint ein wie auch immer geartetes Engagement der Stadtwerke schwierig", sagte Berz weiter.

Zugleich signalisierte der VKU Gesprächsbereitschaft. Am Donnerstag sei eine Vorstandsarbeitsgruppe berufen worden, die für mögliche Gespräche mit der Landesregierung vorbereitet sei.

Am 6. Dezember hatte Mappus überraschend bekanntgegeben, dass das Land jene 45 Prozent an der EnBW für 4,7 Milliarden Euro zurückkaufen wolle, die der französische Energiekonzern EDF vor zehn Jahren erworben hatte. Die Landesregierung will die erworbenen Anteile mittelfristig an Kleinaktionäre abtreten. Im Gespräch ist eine mögliche Beteiligung kommunaler Unternehmen.

Grüne entscheiden kommende Woche über Klage

Die Grünen im baden-württembergischen Landtag wollen in der kommenden Woche ihre Entscheidung über eine mögliche Klage gegen den EnBW-Deal bekannt geben. Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Winfried Kretschmann sagte am Freitag in Stuttgart, man wolle nur dann eine Klage gemeinsam mit der SPD führen, wenn sie auch Aussicht auf Erfolg habe. Ob es tatsächlich zu einer Feststellungsklage vor dem Staatsgerichtshof komme, hänge noch von der Klärung verschiedener juristischer Fragen ab.