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RWE zieht Biblis-Klage gegen Hessen zurück

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Wiesbaden - Der Energiekonzern RWE hat im Streit um die Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis absprachegemäß seine Schadensersatzklage gegen das Land Hessen fallen gelassen. "Wir warten allerdings noch auf die schriftliche Klagerücknahmeerklärung, die RWE beim Landgericht Essen einzureichen hat", sagte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) am Mittwoch in Wiesbaden. "Dies sollte in absehbarer Zeit geschehen."

RWE hatte vor dem Landgericht Essen Schadenersatz in Höhe von 235 Millionen Euro gefordert. Die Rücknahme der Klage ist Teil des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Betreibern deutscher Kernkraftwerke, der Ende Juni unterzeichnet wurde, wie ein RWE-Sprecher in Essen erläuterte. Demnach übernimmt RWE auch die Verfahrenskosten der Klage. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk (hr) darüber berichtet.

"Trotz allem Hickhack ist dies heute ein guter Tag für das Land Hessen und für die Landesregierung", erklärte der Atom- und Finanzexperte der SPD-Fraktion, Norbert Schmitt. "Sie ist noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen." Durch das Handeln der damaligen Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) sei das Land überhaupt erst in die Bredouille geraten. Zudem seien durch das bereits abgeschlossene Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof und beim Bundesverwaltungsgericht ein uneinbringlicher Schaden in Höhe von drei Millionen Euro entstanden.

Mehr als sechs Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima hatten die Atomkonzerne Eon, RWE, EnBW sowie Vattenfall mit dem Staat am 26. Juni 2017 ein milliardenschweres Finanzpaket zur Entsorgung nuklearer Altlasten besiegelt. Es sieht vor, dass die vier Energieriesen rund 24 Milliarden Euro in einen staatlichen Entsorgungsfonds zahlen.

Der Fonds soll die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls managen. Wie hoch diese Kosten am Ende sein werden und wann sie anfallen, ist unklar. In dem Vertrag sichern die Konzerne im Gegenzug zu, keine weiteren Klagen im Zusammenhang mit Zwischen- und Endlagern zu erheben und bestehende fallenzulassen. Dazu zählt auch der Rechtsstreit mit Hessen um die Biblis-Abschaltung.

Neben der Schadensersatzklage soll nach Angaben von Hinz noch eine Klage gegen das Land Hessen vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen die im Atomgesetz festgelegte Sorgepflicht zur standortnahen Zwischenlagerung von Wiederaufarbeitungsabfällen zurückgenommen werden. Dazu kämen mehrere Klagen gegen das Land auf Herausgabe von Dokumenten vor dem Bundesverwaltungsgericht, die ebenfalls fallengelassen werden sollen.