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Richtig Heizen mit Kamin- und Kachelöfen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Dessau-Roßlau - Für das Heizen mit Kamin- und Kachelöfen gibt es seit März 2010 neue gesetzliche Regelungen. Das Umweltbundesamt informiert in der Broschüre "Heizen mit Holz - ein Ratgeber zum richtigen und sauberen Heizen" über die neuen Bestimmungen. Danach darf nur trockenes, naturbelassenes Holz verheizt werden. Behandeltes und beschichtetes Holz gehört genauso wenig in den Ofen wie etwa selbst hergestellte Papierbriketts.

Die neu gefasste Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen enthält eine Liste der Brennstoffe, die in kleinen Anlagen zulässig sind und legt einen Grenzwert für den Feuchtegehalt des Holzes fest. Denn die Verwendung feuchten Holzes senkt nicht nur den Wirkungsgrad der Anlage, auch die Schadstoffemissionen steigen.

Zum anderen hat auch der Ofen oder der Heizkessel selbst einen entscheidenden Einfluss auf die Emissionen. Für Öfen, die nur einen Raum beheizen, gelten neue Grenzwerte für die Typprüfung. Diese, vom Hersteller zu veranlassende Prüfung findet statt, bevor die Anlagen auf den Markt kommen. Bei diesen Anlagen sind keine weiteren Messungen nach der Installation und Inbetriebnahme erforderlich.

Verbraucher sollten darauf achten, dass sie beim Kauf der Feuerungsanlage eine Bescheinigung über die Einhaltung der Anforderungen erhalten, die dem Schornsteinfeger vorzulegen ist. Für Heizkessel, die ganze Wohnungen oder Häuser mit Wärme versorgen, gelten neue Grenzwerte, die die Schornsteinfeger überwachen.

Qualmt der Schornstein, liegt dies nicht immer an der Anlage. Vor allem bei einfachen Geräten haben die Betreiber entscheidenden Einfluss auf die Schadstoffemissionen. Neben dem Brennstoff sind auch der Anheizvorgang, die Brennstoffmenge und die richtige Einstellung der Luftzufuhr entscheidend für einen schadstoffarmen Betrieb. Auch dazu gibt die Broschüre nützliche Hinweise. Sie steht auf der Website des Umweltbundesamtes zum kostenlosen Download zur Verfügung.