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Prozess gegen EnBW-Chef Claassen wegen WM-Tickets erst im Sommer

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe (dpa) - Der Prozess gegen EnBW-Chef Utz Claassen wegen Gratis-WM-Tickets an Politiker dürfte sich noch Monate hinziehen. Beobachter rechnen mit einem Beginn der Hauptverhandlung wohl erst im Sommer. Ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe konnte auf dpa-Anfrage noch keinen Zeitpunkt nennen, an dem über eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Karlsruhe entschieden wird. Erst nach dieser OLG-Entscheidung wird mit dem Beginn der Hauptverhandlung gerechnet.

Die Anwälte Claassens haben sich aber dem OLG zufolge schon längere Fristen zur Akteneinsicht ausbedungen, um möglicherweise Stellung nehmen zu können. Auch die Ankläger müssten sich gegebenenfalls dann noch einmal äußern können.

Das Landgericht Karlsruhe hatte Anfang November entschieden, dass sich der Manager wegen Vorteilsgewährung in einem Fall verantworten muss, weil er dem Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Matthias Machnig (SPD), eine Einladung mit der Weihnachtspost zugeschickt hatte. Die Korruptionsvorwürfe der Staatsanwaltschaft in sechs anderen Fällen - dabei ging es um Gutscheine für Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und einige seiner Minister - wurden aber abgelehnt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim OLG eingelegt. Sie will erreichen, dass Claassen in allen sieben Fällen vor Gericht kommt.

Der EnBW-Chef hatte Ende 2005 eine Reihe von Gutscheinen für WM- Tickets verschickt. Bedacht wurden unter anderem 15 Amtsträger. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Vorteilsannahme gegen die Politiker wurden aber alle eingestellt - weil sie auf die Einladungen nicht oder ablehnend reagiert hatten, die Behörde keine Verknüpfung mit der Amtsausübung gesehen hatte oder diese die Zahlung einer Geldauflage akzeptiert hatten.

Fragen und Antworten zur WM-Ticket-Affäre um EnBW-Chef Claassen

Was versteht man unter der WM-Ticket-Affäre?

Es geht dabei um Einladungen des Energieversorgers EnBW zu Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft im vergangenen Sommer. Das Unternehmen war offizieller Sponsor der Fußball-WM. Vorstandsvorsitzender Utz Claassen hatte mit der Weihnachtspost zum Jahresende 2005 eine Reihe von Gutscheinen für WM-Tickets verschickt. Bedacht wurden unter anderem 15 Amtsträger. Nach entsprechenden Medien-Berichten nahm die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Mitte Februar 2006 die Ermittlungen auf.

Warum wird ermittelt?

Mit dem Versenden der Ticket-Gutscheine hat sich EnBW-Chef Utz Claassen aus Sicht der Karlsruher Staatsanwaltschaft der Vorteilsgewährung verdächtig gemacht ­ die Empfänger gegebenenfalls der Vorteilsannahme. Hintergrund der Ermittlungen ist das 1997 verschärfte Korruptionsstrafrecht, das Großzügigkeiten gegenüber Politikern wenig Raum lässt. Demnach ist nicht nur die gegen ein Bündel Geldscheine "gekaufte" Baugenehmigung strafbar, sondern auch die "Klimapflege" und Fälle, bei denen das generelle Wohlwollen eines Amtsträgers erkauft werden soll. Eine so genannte Unrechtsvereinbarung setzt aber voraus, dass der gewährte Vorteil mit einer Dienstausübung verknüpft ist.

Gegen wen wird bzw. wurde ermittelt?

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat insgesamt 15 Einladungen an Amtsträger geprüft. Kein Ermittlungsverfahren wegen Vorteilsannahme wurde in sieben Fällen eingeleitet - darunter Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger und seine Minister Tanja Gönner (Umwelt), Peter Hauk (Landwirtschaft) (alle CDU) und Ulrich Goll (Justiz/FDP) sowie der Bevollmächtigte des Landes in Berlin, Peter Reinhart (CDU) -, weil die betroffenen Politiker auf die Einladungen nicht reagiert oder diese abgelehnt hatten. In sechs Fällen (darunter Landtagspräsident Peter Straub, CDU) hatte die Anklagebehörde ein Verfahren eingeleitet, es aber eingestellt, weil "keine strafrechtliche Verknüpfung mit der Dienstausübung feststellbar war". Der Vorteilsannahme verdächtig waren zwei Politiker ­ Baden- Württembergs Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) und der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Matthias Machnig (SPD) -, weil sie aus Sicht der Ankläger "positiv" auf die Einladungen reagiert hatten. Die Verfahren wurden aber gegen Z