OVG Münster: "Heatballs" sind Glühbirnen, keine Heizung
Stand: 28.02.2012
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Münster - Eine erneute Niederlage im Rechtsstreit um eine satirische Aktion zum EU-Glühlampenverbot mussten die Importeure von den als "Heatballs" bezeichneten Glühbirnen hinnehmen. Der Verkauf dieser Glühlampen als vorgebliche Heizelemente bleibe vorläufig verboten. Dies beschloss das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Damit bestätigten die Münsteraner Richter - wie zuvor das Verwaltungsgericht Aachen - im Eilverfahren eine entsprechende Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Köln. (Az. 4 B 978/11)
Auslöser des Rechtsstreits ist die europäische Glühlampen-Verordnung vom März 2009, die für die als Energiefresser geltenden herkömmlichen Glühbirnen das stufenweise Aus bis Ende 2012 bedeutet. Die klagende "Heatball"-Firma hält dies für ungerechtfertigt und wollte sich nach eigenen Angaben satirisch mit der Verordnung auseinandersetzen - indem sie in China produzierte Glühlampen als "Heatballs" deklariert nach Deutschland einführen ließ.
In ihrer Produktinformation betonten die Importeure nach OVG-Angaben, "Heatballs" seien keine Lampen, passten aber in jede Lampenfassung - die Leuchtwirkung während des Heizvorgangs sei produktionstechnisch bedingt. Die Bezirksregierung Köln verwies hingegen darauf, dass es sich bei "Heatballs" um nichts anderes als um herkömmliche Glühlampen handele. Der Umstand, dass solche Glühbirnen 95 Prozent ihrer Energie als Wärme abgeben, mache sie noch nicht zu Kleinheizgeräten.
Auch das OVG Münster stellte nun klar, bei den "Heatballs" handele es sich "nach deren erkennbarer Zweckbestimmung und Eignung um Haushaltslampen im Sinne der EG-Verordnung". Auch sei die "Heatball-Aktion" trotz der "satirischen Einkleidung" keine Kunst im Sinne des Grundgesetzes. Vielmehr stehe das wirtschaftliche Interesse der Importeure an der Vermarktung der Lampen im Vordergrund.