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Nachtspeicherheizungen gehören schon bald der Vergangenheit an

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin/Dortmund - Das in der Energieeinsparverordnung beschlossene Aus für Nachtstromspeicherheizungen treibt manchem Hausbesitzer Angstschweiß auf die Stirn. Denn um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, müssen die Einzelöfen - die nachts mit billigem Nachtstrom aufgeladen werden und die gespeicherte Wärme tagsüber abgeben - durch ein neues Heizungssystem ersetzt werden. Das wird - so fürchtet mancher - nicht nur mehrere tausend Euro kosten, sondern verursacht auch Schmutz und viel Arbeit. Denn Nachtspeicherheizungen brauchen nur einen Stromanschluss, aber keine Rohrleitungen, Schornsteine und Heizkessel - für neue Heizungen stehen also keine Abschlüsse bereit.

"Manche Hausbesitzer fühlen sich durch die Bestimmungen zum Austausch von Nachtspeicheröfen in der seit Oktober gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 etwas gelinkt", sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband der Privaten Bauherren in Berlin. Denn in den 70er Jahren sei diese Technik sogar gefördert worden, um die nächtliche Auslastung der Kraftwerke zu erhöhen und die sogenannten Stromtäler zu überbrücken. Bevor Hausbesitzer jetzt vorschnell ihre Nachtspeicher austauschen, sollten sie bedenken, dass nicht jeder Ofen ausgetauscht werden muss. Außerdem gelten für die Frist bis 2019 zahlreiche Ausnahmen.

"Elektrische Nachtspeicherheizungen müssen nach den Bestimmungen der EnEV nur in Wohngebäuden ab sechs Wohneinheiten außer Betrieb genommen werden", sagt der auf Baurecht spezialisierte Rechtsanwalt Kay Prochnow aus Dortmund. Für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern gebe es keine Verpflichtung. Anders geregelt sei das jedoch für Besitzer von Eigentumswohnungen in Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen. Diese müssten auch als Besitzer von nur einer Wohnung austauschen, denn die EnEV berücksichtigt nicht die Eigentumsverhältnisse, sondern nur die Anzahl der Wohnungen.

Hartmut Kämpfer von der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung in Berlin rät zu Gelassenheit: "Hausbesitzern mit Nachtstromspeicherheizungen bleibt viel Zeit für die Sanierung." Denn nur Nachtstromspeichersysteme, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut und seitdem nicht mehr nennenswert modernisiert wurden, dürfen nur noch bis 31. Dezember 2019 laufen. Geräte dagegen, die nach dem 31. Dezember 1989 eingebaut wurden, dürften noch länger in Betrieb bleiben: Sie müssten erst 30 Jahre nach Einbau oder Aufstellung oder - bei Erneuerung von wesentlichen Bauteilen - spätestens 30 Jahre nach der Erneuerung außer Betrieb genommen werden. Durch diese langen Fristen - 30 Jahre beträgt ohnehin die durchschnittliche Lebensdauer von Nachtspeicherheizungen in Wohnungen - seien die Bestimmungen der EnEV eine "sanfte Maßnahme", um umweltfreundliches Heizen zu fördern.

"In Gebäuden, in denen mindestens drei Nachtspeicherheizungen betrieben werden, ist das Alter des zweitältesten Heizaggregats für den Austauschzeitpunkt maßgeblich", nennt Thomas Kwapich von der Deutschen Energie-Agentur (dena) in Berlin eine weitere gesetzliche Bestimmung. Ausnahmen sind möglich, wenn der Austausch unwirtschaftlich ist oder das Gebäude den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1995 entspricht. Elektrische Heizungen mit sehr niedrigen Leistungen von weniger als 20 Watt pro Quadratmeter - wie in Passivhäusern - können ebenfalls bleiben.

"Eine pauschale Empfehlung, welches Heizsystem die Nachtspeicheröfen ersetzen soll, gibt es nicht", sagt Frank Ebisch, Sprecher des Zentralverbandes Sanitär, Heizung, Klima in St. Augustin bei Bonn. Denn die Wahl des neuen Heizungstyps hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel dem Platz im Heizungskeller. Zu fast allen Heizungsarten können außerdem zusätzlich Solaranlagen eingesetzt werden. Welche Heizung im konkreten Einzelfall ökonomisch und ökologisch am sinnvollsten ist, müsse mit einem Fachmann besprochen werden, empfiehlt Ebisch. Hausbesitzer werden mit den finanziellen Belastungen nicht ganz alleingelassen. Denn der Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen wird durch eine Sonderförderung der staatlichen Förderbank KfW unter dem Titel "Energieeffizient Sanieren" mit 200 Euro pro Gerät bezuschusst. Der Zuschuss ist aber an die Erneuerung der Heizungsanlage gebunden.

Alte Nachtstromspeicheröfen können Asbest enthalten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) in Berlin rät deshalb, das Gerät durch einen Fachmann prüfen zu lassen. Er sollte sagen können, wie groß der Aufwand für die Entsorgung ist. Ein spezialisierter Fachbetrieb kann in diesem Fall das Austreten von Schadstoffen verhindern und das Gerät entsorgen.