Mitmieterin verliert Rechtsstreit gegen Energieversorger
Stand: 23.07.2014
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Karlsruhe - Wer im Mietvertrag mit Unterschrift als Mitmieter vermerkt ist, kann für die Strom- und Gasrechnung belangt werden, ohne je im betroffenen Haus gewohnt zu haben.
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hob am Dienstag in Karlsruhe ein Urteil des Kammergerichts Berlin auf. Damit muss die Mitmieterin eine Rechnung des klagenden Energieversorgers über nahezu 7.000 Euro begleichen.
Die Beklagte hatte den Mietvertrag ihres früheren Freundes aus "Bonitätsgründen" als zweite Mieterin unterschrieben, in dem Einfamilienhaus allerdings nie gewohnt. Indem die Frau den Mietvertrag unterzeichnet habe, habe sie es willentlich geduldet, dass der Bewohner des Hauses "die - zur Nutzung zwingend erforderliche - Heizung in Betrieb nahm" und das von dem Versorger gelieferte Gas verbraucht habe, erklärte der BGH.