Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Maut & Mindestlohn: Das ändert sich ab 1. Oktober

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Zum 1. Oktober treten wichtige Neuerungen in Kraft: Die Mautpflicht wird auf leichtere Lastwagen ausgeweitet und Pflegekräfte bekommen ebenso mehr Lohn wie Mitarbeiter in der Abfallwirtschaft.

MAUT: Ab Oktober sind auch Lastwagen ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen mautpflichtig. Bisher galt die Lkw-Maut auf Autobahnen und bestimmten Bundesstraßen für Fahrzeuge, die mindestens zwölf Tonnen wogen. Außerdem werden die Mautsätze zum 1. Oktober neu gestaffelt; neben der Schadstoffklasse gibt es vier statt bisher zwei Achsklassen. Nach einer Ausweitung der Mautpflicht auf weitere Bundesstraßen im Juli muss nun deutschlandweit auf 15.000 Kilometern gezahlt werden. Das Bundesverkehrsministerium erhofft sich von den Änderungen insgesamt rund 380 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen pro Jahr.

PRÜFLOGO FÜR ONLINE-APOTHEKEN: Ein EU-Siegel für den sicheren und vertrauenswürdigen Online-Handel mit Medikamenten wird für alle in der EU ansässigen Händler verpflichtend. Seit Juli konnten Online-Apotheken sich bereits freiwillig damit auszeichnen lassen. Das weiße Kreuz auf grün gestreiftem Grund, das sich meist auf der Startseite der Händler findet, belegt, dass sie nach dem jeweiligen nationalen Recht Medikamente im Internet verkaufen dürfen. Außerdem zeigt eine Flagge, in welchem Land sich der Händler befindet. Durch einen Klick auf das Logo gelangt der Kunde auf die Seite der für die Medikamentensicherheit zuständige, nationalen Behörde. In Deutschland müssen Online-Apotheken beispielsweise vom Institut für Medizinische Dokumentation und Information gelistet werden.

PKW-LABEL: Das Effizienzlabel für Autos, die verkauft oder vermietet werden sollen, muss nun die Kraftstoffkosten beinhalten. Autohersteller, Händler und Leasinggesellschaften informieren potentielle Kunden mit dem Pkw-Label bislang unter anderem über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs. Künftig sollen auch die jährlichen Kosten für Kraftstoff schnell ersichtlich werden. Die neue Vorgabe gilt rückwirkend für alle Label, die bis zum 30. Juni dieses Jahres angefertigt wurden. Das Effizienzsiegel für Autos ähnelt entsprechenden Kennzeichnungen für Haushaltsgeräte wie Kühlschränke.

ELEKTROGERÄTE: Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz tritt in Kraft. Es setzt eine EU-Richtlinie um und verpflichtet unter anderem Elektronikhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern, Altgeräte kostenlos zurückzunehmen. Bei Großgeräten wie Kühlschränken gilt das, sofern Kunden ein entsprechendes Neugerät kaufen - bei Kleingeräten wie Haartrocknern oder Rasierern sind die Händler in jedem Fall verpflichtet. Sie haben laut Bundesumweltministerium aber sechs Monate Zeit, sich auf die Regelungen einzustellen.

MINDESTLOHN: Einige Beschäftigte in der Pflegebranche und in der Abfallwirtschaft bekommen ab Oktober mehr Gehalt. Für Betreuungskräfte gilt dann ein eigener Pflegemindestlohn von 9,40 Euro in Westdeutschland und 8,65 Euro in den alten Bundesländern. Vor allem Beschäftigte in der Altenpflege dürften von der Änderung profitieren. Außerdem erhalten die rund 180.000 Straßenreiniger, Entsorger und Beschäftigten im Winterdienst in Deutschland künftig bundesweit 8,94 Euro pro Stunde. Die Löhne für beide Branchen liegen damit über dem seit diesem Jahr geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro, sowohl 2016 als auch 2017 sollen sie erneut steigen.

KFW-FÖRDERUNG: Ab Oktober können soziale Einrichtungen, Kommunen und kommunale Unternehmen Förderungen für energieeffiziente Neubauten bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Zudem werden bestimmte Förderhöchstbeträge für die energetische Sanierung von Gebäuden erhöht, die Bundesregierung stellt Tilgungszuschüsse von bis zu fünf Prozent in Aussicht.

PLASTIKTÜTEN: Der Textildiscounter Kik verkauft keine Plastiktüten mehr. Das Unternehmen bietet in Deutschland, Österreich und den Niederlanden nur noch Baumwollbeutel und sogenannte Permanenttaschen aus 70 Prozent wiederverwertetem Material an. Kik spart damit nach eigenen Angaben jährlich rund 33 Millionen Plastiktüten ein.