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Kommunen dürfen Energienetze in Eigenregie betreiben

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Karlsruhe - Zahlreiche Kommunen können künftig Gas- und Stromnetze in Eigenregie betreiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Dienstag in Karlsruhe, dass die Energieversorger den Gemeinden diese Netze bei Auslaufen der Konzession verkaufen müssen, wenn dies so vertraglich geregelt worden war. (Az: EnZR 14/08 u. 15/08)

Zwei Energieversorger aus Südhessen hatten sich dem mit der Begründung verweigert, eine Gesetzesnovelle räume ihnen inzwischen die Wahl zwischen einem Verkauf oder einer Verpachtung ihrer Netze ein. Diese Auffassung wies der BGH nun zurück. Die Kommunen könnten eine Übereignung der Netze verlangen, denn es gebe keinen Gesichtspunkt, warum nicht gelten soll, was zu Vertragsbeginn vereinbart war, erläuterte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm die Entscheidung des Kartellsenates.

Das Urteil ist von weitreichender Bedeutung, weil nahezu alle Konzessionsverträge zwischen Kommunen und Energieversorgern entsprechende Klauseln zur Übereignung der Netze enthalten. Tausende davon laufen in den beiden kommenden Jahren aus, darunter etwa auch jene von Hamburg und Stuttgart.

Dem Bundeskartellamt zufolge sind derzeit viele Kommunen bemüht, die neuen Konzessionen an kommunale Unternehmen zu vergeben. Nachdem in den vergangenen Jahrzehnten viele Kommunen ihre Stadtwerke an große Energiekonzerne verkauft haben, versuchen die Städte und Gemeinden nun, diese Einnahmequelle wieder zurückzugewinnen und kaufen ihre Stadtwerke zurück oder gründen neue Unternehmen.