Japanisches Gericht unterbindet Wiederanfahren von Atomreaktor
Stand: 14.04.2015
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Tokio - In Japan hat erstmals ein Gericht das geplante Wiederanfahren von Atomreaktoren unterbunden. In einer einstweiligen Verfügung entschied das Bezirksgericht der Provinz Fukui, dass der Atombetreiber Kansai Electric Power zwei zu Sicherheitsüberprüfungen abgeschaltete Reaktoren im Atomkraftwerk Takahama vorerst nicht hochfahren darf.
Das Gerichtsurteil ist ein Dämpfer für die Regierung, die schnell wieder die ersten Meiler im Lande in Betrieb gehen lassen will. In Folge der Atomkatastrophe in Fukushima vor vier Jahren sind derzeit weiterhin alle 48 Reaktoren in Japan abgeschaltet. Die beiden Reaktoren in Takahama hatten erst im Februar die neuen, verschärften Sicherheitsauflagen erfüllt.