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Im Kampf gegen zu hohe Energiepreise mehr Wettbewerb gefragt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Berlin - Das Bundeskartellamt und Gutachter überprüfen zur Zeit Vorwürfe gegen die alte Energiewirtschaft wegen zu hoher Endkundenpreise im Gasmarkt und den Verdacht auf manipulierte Strom-Großhandelspreise. Für den Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (bne) sind das überdeutliche Zeichen einer immer noch zu zögerlichen wettbewerblichen Neuordnung des Energiemarktes. Der bne sieht nur eine Möglichkeit, die Situation grundlegend zu ändern: durch konsequentes Weitergehen auf dem Weg der Transparenz  und des Wettbewerbs.

 

Im April stellte die Grünen-Bundestagsfraktion ein Gutachten zur Weitergabe von Gasbezugspreisen an Endkunden vor. Das Ergebnis: Gegen die alten Gasversorger besteht der Verdacht überhöhter Preise. Für die Kunden umso wichtiger ist die Feststellung der Gutachter: „Auf einem Markt mit funktionierendem Wettbewerb wäre die Fragestellung der Studie obsolet, weil die Preisbildung durch Angebot und Nachfrage erfolgt.“ Die Preiskontrolle erfolge dann durch das bessere Alternativangebot.
 
Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter, Robert Busch, unterstützt dies ausdrücklich, warnt allerdings vor einem Abgleiten in rituelle Reaktionen der Vergangenheit: „Einzig wirksames Heilmittel für den Gasmarkt ist der Wettbewerb. Vordergründige Diskussionen über mehr staatliche Preiskontrolle stammen aus der Monopolzeit und führen in die falsche Richtung“, betont er. „Im Strommarkt setzt das Bundeskartellamt durch die Überprüfung der Preisbildung in der Erzeugung nun an der richtigen Stelle an“, so Busch. Die Kartellwächter schaffen Transparenz, indem sie Manipulationsindizien der Strom-Großhandelspreise untersuchen.  
 
Im Gasbereich ist jetzt das Bundeswirtschaftsministerium gefragt, endlich entscheidende Wettbewerbshindernisse zu beseitigen und die schon in Angriff genommene Novellierung der Gasnetzzugangsverordnung noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. „Ansonsten geht ein weiteres Gaswirtschaftsjahr für den Wettbewerb verloren“, sagt Busch. Die Neufassung der Verordnung bedeute eine echte Chance für durchgreifende Verbesserungen auf dem Gasmarkt hin zur notwendigen Angebotsvielfalt und zum sicheren und leichten Kundenwechsel. Entscheidender Punkt für die neuen Anbieter sei dabei die Reduzierung der Gasmarktgebiete auf je ein H- und ein L-Gas-Marktgebiet.