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Heizen muss auch im Sommer möglich sein

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Recklinghausen - Eine Wohnung muss mindestens auf 20 bis 22 Grad beheizbar sein. Das gilt auch an frischen Sommertagen. Der Vermieter darf dann nicht einfach die zentrale Heizungsanlage komplett abstellen.

Darauf weist Claus O. Deese vom Mieterschutzbund in Recklinghausen hin. Das sei auch die übliche Wohlfühltemperatur. In der Nacht, zwischen 23.00 beziehungsweise 24.00 Uhr und 6.00 Uhr, könne die Temperatur leicht darunterliegen. Laut aktueller Rechtsprechung stelle aber erst eine Raumtemperatur unter 18 Grad an einem Tag einen Mangel dar, erläutert Deese.

So urteilte zum Beispiel das Landgericht München, dass bei Temperaturen von 15 bis 17 Grad ein schwerwiegender Mangel vorliege. Der Mieter kann in solchen Fällen die Miete kürzen (Az.: I 20 S 3739/84) oder sogar fristlos kündigen, wie das Landgericht Landshut entschied (Az.: 1 S 1222/85). Ältere Urteile sahen erst einen Wert von unter 17 Grad über mehrere Tage als zu wenig an.