Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Gericht zweifelt Verfassungsmäßigkeit von Brennelementesteuer an

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Hamburg - Die viel diskutierte Brennelementesteuer steht wieder auf der Kippe. Das Finanzgericht Hamburg gab nun einem Eilantrag des Energiekonzerns E.ON statt (Az. 4 V 133/11), der in einem vorläufigen Rechtsschutzantrag die Rückzahlung von fast 100 Millionen Euro Kernbrennstoffsteuer gefordert hat.

Das Gericht begründete seine am Montag veröffentlichte Entscheidung mit erheblichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der zu Jahresbeginn eingeführten Steuer. Es bestehe unter anderem die Gefahr, dass durch die Steuer "die von der Finanzverfassung sorgsam ausbalancierte Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund und Ländern umgangen werden könnte".

Nach Ansicht des 4. Senats hat der Bund wahrscheinlich gar keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer Brennelementesteuer, weil es sich wohl nicht um eine Verbrauchssteuer handele. Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der bundesweit ersten Entscheidung zur Brennelementesteuer die Beschwerde an den Bundesfinanzhof zu. Neben E.ON hatten auch die Konzerne RWE und EnBW rechtliche Schritte angekündigt.

"Diese Entscheidung stellt für uns eine sehr positive Entwicklung dar", sagte ein Sprecher der E.ON AG der Nachrichtenagentur dpa. Gleichzeitig betonte er, bei den rund 100 Millionen Euro handele es sich um eine Beispielrechnung für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld in Bayern. Insgesamt bezahlt habe der Konzern bereits 470 Millionen Euro. Für das Gesamtjahr 2011 rechne man mit 600 Millionen Euro.

Seit Anfang des Jahres müssen Atomkraftwerksbetreiber laut Gericht für jedes verwendete Gramm Uran 233 und 235 oder Plutonium 239 und 241 jeweils 145 Euro Steuern bezahlen. Der Bund erhoffte sich dadurch ursprünglich Einnahmen in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro pro Jahr. Da jedoch nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima acht der 17 deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet worden sind, geht der Bund nun bis 2016 von Einnahmen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr aus. Das Geld soll zur Konsolidierung des Bundeshaushalts und zur Sanierung des maroden Atommülllagers Asse dienen.

Der klagende Energiekonzern habe im Juli beim Hauptzollamt Hannover eine Steueranmeldung über rund 96 Millionen Euro abgegeben und letztlich auch bezahlt, teilte das Gericht mit. Gleichzeitig habe er beim Finanzgericht Hamburg einen vorläufigen Rechtsschutzantrag eingereicht, um das Geld wieder zurückzubekommen. Konkret sollte das Gericht den Vollzug aussetzen, "soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ernstliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit bestehen".