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FAZ: Netzbetreiber sollen Milliarden zahlen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Bonn - Die Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland müssen sich laut einem Pressebericht auf unerwartet hohe Rückforderungen der Bundesnetzagentur einstellen. Weil die Energieversorger in den zurückliegenden Jahren zu hohe Preise für die Nutzung ihrer Leitungen berechnet hätten, würden mehr als zwei Milliarden Euro fällig, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ/Donnerstag) unter Berufung auf eine Zwischenbilanz des Regulierers. Die meisten Bescheide seien inzwischen an die Unternehmen verschickt worden, zitierte das Blatt eine Sprecherin. Im vorigen Herbst hatte Behördenpräsident Matthias Kurth den Stromkunden, auf Basis noch lückenhafter Daten, eine Entlastung um lediglich rund eine Milliarde Euro in Aussicht gestellt.

Für die Netzbetreiber entsteht aus den Forderungen keine direkte Zahlungsverpflichtung. Vielmehr würden sie als Ausgleich für die zu viel kassierten Netzentgelte in den kommenden Jahren auf einen Teil ihrer Einnahmen verzichten müssen. Abgeschöpft werden die Beträge durch eine Senkung der Erlösobergrenzen, welche ihnen die Netzagentur in der sogenannten Anreizregulierung zugestanden hat. Die Betreiber sind dadurch gezwungen, ihre Netzentgelte zu reduzieren, so dass Strom- und Gaskunden auf eine Entlastung hoffen können. Die Durchleitungsgebühren machen rund ein Drittel des Strompreises und ein Fünftel des Gaspreises aus. Mit der seit 2009 geltenden Anreizregulierung sollen die Netzbetreiber zu einem möglichst wirtschaftlichen Verhalten gezwungen werden.

Am härtesten trifft die Regulierungsentscheidung laut "FAZ" die rund 900 Stromversorger. Deren Erlösobergrenzen sollen um etwa 1,5 Milliarden Euro abgesenkt werden. Rund 350 Millionen Euro, einschließlich der aufgelaufenen Verzugszinsen, werde die "Mehrerlösabschöpfung" die Betreiber von Gasverteilnetzen kosten. Noch in der Prüfung seien die Rückforderungen für Gasfernleitungen, die nach einem Rechtsstreit erst im vorigen Jahr in die Regulierung einbezogen worden waren. Es sei aber schon absehbar, dass dafür "mehrere hundert Millionen Euro" anfallen würden, sagte die Sprecherin der Zeitung. Mit einer endgültigen Entscheidung sei erst im Frühjahr zu rechnen, wenn die Netzagentur die Eckwerte für die Anreizregulierung in diesem Marktsegment festlege.

Die Netzagentur stützt sich auf ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Der hatte 2008 entschieden, dass die von der Netzagentur angeordneten Kürzungen der Preise für die Nutzung von Gasverteilnetzen und Stromleitungen rückwirkend von Oktober 2005 (für Strom) und Januar 2006 an ( Gas) anzuwenden seien. Eine Rückabwicklung der Verträge zwischen Netzbetreibern und Netzkunden erschien der Behörde zu aufwendig. Stattdessen einigte sie sich mit den Betreibern darauf, die strittigen Mehrerlöse nach pauschalen Sätzen zu ermitteln und in der Anreizregulierung zu verrechnen.