Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

E.ON macht Ernst: Klage gegen Atomausstieg noch in diesem Jahr

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Hamburg - Der Energieriese E.ON will einem Pressebericht zufolge noch in diesem Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den deutschen Atomausstieg klagen. Die Klageschrift für die Verfassungsbeschwerde sei beinah fertiggestellt, berichtet die "Financial Times Deutschland" (FTD; Donnerstag) unter Berufung auf Branchenkreise.

Der Kernkraftwerksbetreiber mache geltend, dass der im Sommer von der Bundesregierung beschlossene Atomausstieg in sein Eigentumsrecht eingreife, das durch den Artikel 14 des Grundgesetzes geschützt werde. Durch die vorzeitige Abschaltung der Meiler sei dem Konzern ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Ein Konzernsprecher wollte den genauen Stand der Klage dem Blatt zufolge nicht kommentieren. Wir werden unseren vermögensschaden beziffern und geltend machen, kündigte er laut "FTD" lediglich an.

Durch die erste Verfassungsbeschwerde dürfte neue Dynamik in den Streit zwischen Atomwirtschaft und Bundesregierung kommen. Die Konzerne prüfen schon seit Monaten rechtliche Schritte gegen den Ausstiegsbeschluss, passiert ist bislang wenig. RWE und EnBW teilten auf Anfrage der Zeitung mit, dass sie noch prüfen, ob, wann und wie sie gegen den Beschluss der Regierung vorgehen. Sie haben nach der Verabschiedung des Gesetzes im Juli dem Bericht zufolge ein Jahr Zeit für eine Verfassungsbeschwerde. Vattenfall steht kurz davor, Deutschland vor einem internationalen Schiedsgericht zu verklagen.

Nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima wurden durch eine im Juli 2011 in Kraft getretene Novelle des Atomgesetzes acht der deutschen Kernkraftwerke sofort abgeschaltet und die Laufzeiten der verbleibenden neun Anlagen deutlich verkürzt.