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Deutsche Stromanbieter klagen gegen britische Atomstrom-Subventionen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Luxemburg/London - Großbritannien treibt die Atomkraft voran. Damit der französische EDF-Konzern auf der Insel investiert, will London dem Investor eine hohe Einspeisevergütung zahlen. Für deutsche Ökostrom-Anbieter und Stadtwerke ist das eine unzulässige Subvention.

Ein Bündnis von Ökostromanbietern und Stadtwerken aus Deutschland klagt vor einem EU-Gericht gegen staatliche Atomstrombeihilfen für das britische Kernkraftwerk Hinkley Point. Die Klage sei am Mittwoch bei dem Gericht in Luxemburg eingereicht worden, teilte Greenpeace Energy, einer der Kläger, mit. 

Die Anbieter befürchten eine Wettbewerbsverzerrung vor allem für Ökostrom aus erneuerbaren Energien, wenn London sein Atomprojekt mit staatlichen Fördermitteln im Umfang von bis zu über 100 Milliarden Euro bedenken darf. Es geht im Kern um die Einspeisevergütungen, die der britische Staat dem Investor, dem franzöischen Energiekonzern EDF, versprochen hat. 

Zu der Gruppe von insgesamt zehn Klägern gehören neben Ökostromanbietern wie Greenpeace Energy und der österreichischen Ökostrom AG auch deutsche Stadtwerke, etwa aus Bochum, Tübingen oder Mainz. "Diese maßlosen Atomsubventionen sind aus unserer Sicht eine unrechtmäßige Betriebsbeihilfe", sagte Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy am Mittwoch.

Der Deutsche Bundestag hatte sich mit der Frage befasst, ob Deutschland auch als Staat gegen die Pläne klagen soll, dies aber verworfen. Österreich dagegen hat ebenfalls eine Klage angekündigt. 

Die EU hat für das geplante Kraftwerk Hinkley Point C eine garantierte Einspeisevergütung von mehr als 92 britischen Pfund (120 Euro) pro Megawattstunde plus Inflationsanpassung über eine Laufzeit von 35 Jahren genehmigt. Nach Angaben der Kläger ist dies das Dreifache des derzeitigen Marktpreises für Atomstrom. Das Geld kommt vom britischen Steuerzahler.

Erneuerbare Energieträger wie Windkraft erhalten in Großbritannien eine höhere Einspeisevergütung, jedoch nur auf 15 Jahre begrenzt.