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Deutsche Industrie kann aufatmen: EU genehmigt Ökostrom-Rabatte

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Brüssel - Die Rabatte für stromintensive Unternehmen bei der Ökostrom-Umlage sind weitgehend mit EU-Regeln vereinbar. Das teilte die Brüsseler EU-Kommission am Dienstag mit Blick auf die Jahre 2013 und 2014 mit.

Damit sind milliardenschwere Nachforderungen für die deutsche Industrie endgültig vom Tisch. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hatte einst vor dem Verlust Tausender Arbeitsplätze gewarnt für den Fall, dass die Nachlässe komplett gestrichen würden.

Mit der Ökostrom-Umlage fördert die Bundesregierung Strom aus Solaranlagen, Windrädern und Wasserkraft. Dafür bezahlen auch die Verbraucher. Besonders stromintensive Industrien erhalten aber Rabatte. Dies soll sie im internationalen Wettbewerb stärken. "Ein kleiner Teil" dieser Befreiungen war laut EU-Kommission aber zu großzügig.

Im Grundsatz hatte der frühere EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia diese Entscheidung bereits im Sommer getroffen. Die EU-Kommission setzt diesen Beschluss nun im Detail um. Damals bezifferten deutsche Regierungskreise die Nachzahlungen auf etwa 30 Millionen Euro. Brüssel nannte dazu keine Zahlen.

Die Befreiungen von der Ökostrom-Umlage stellten staatliche Beihilfen dar, unterstrich die EU-Kommission. Solche Unterstützung für Firmen muss von der Behörde genehmigt werden. Die Bundesregierung betrachtet die Umlage nicht als Beihilfe, maßgeblich ist aber die Sicht der EU-Kommission.

Auch Stromversorger aus dem europäischen Ausland müssen die Ökostrom-Umlage zahlen. Damit sie nicht benachteiligt werden, hat sich Deutschland verpflichtet, 50 Millionen Euro in Verbindungsleitungen und europäische Energieprojekte zu investieren. Auch dies hatte die EU-Kommission schon im Sommer bekanntgegeben.

Die Brüsseler Wettbewerbshüter klärten nun auch einen offenen Punkt beim neuen EEG, das seit August gilt. Die teilweise Befreiung von Bahnunternehmen von der Ökostrom-Umlage ist aus EU-Sicht zwar auch eine staatliche Beihilfe. Sie sei aber gerechtfertigt.