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Bund der Energieverbraucher fordert Bekämpfung von Energiearmut

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Unkel - Der Bund der Energieverbraucher fordert eine bessere Bekämpfung von Energiearmut im neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dieses Gesetz muss novelliert werden, um die Regelungen des Dritten Binnenmarktpakets der EU in deutsches Recht zu überführen. Der Verband weist darauf hin, dass die Regierung hier verspätet agiert, da die Regelungen bereits zum 3. März 2011 hätten umgesetzt werden müssen.

Das Binnemarktpaket sieht unter anderem vor, dass besondere Regelungen für bedürftige, alte oder kranke Verbraucher geschaffen werden sollen, um diese vor unangemessenen Stromsperren zu schützen. Der Bund der Energieverbraucher kritisiert, dass in dem Gesetzentwurf der Regierung kurzerhand alle Verbraucher als "schutzbedürftig" deklariert werden, was dazu führt, dass keine speziellen Regelungen vorgesehen sind. Dies entspreche nicht den EU-Vorgaben und müsse nachgebessert werden. Der Bund der Energieverbraucher erhebt die folgenden Forderungen:

  • Strittige Forderungen begründen keine Versorgungsperren. Den Versorgern darf kein Faustrecht eingeräumt werden, strittige Forderungen unter Umgehung des Rechtswegs durchzusetzen.
  • Besonders schutzbedürftige Verbraucher dürfen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nie gesperrt werden (Hochbetagte, Schwerkranke und Schwerbehinderte, Schwangere und kinderreiche Familien, besondere Kälteperioden).
  • Der Versorger muss vier Wochen vor einer Sperre eine von den Ländern zu benennende Behörde über die beabsichtigte Unterbrechung informieren.
  • Die Anbieter von Sonderverträgen dürfen nicht das Recht haben, eine Versorgungssperre durchzusetzen, weil sie keine Versorgungspflicht haben und Verträge einfach kündigen können.
  • Es muss im Interesse von Mietern geregelt werden, dass Versorgungssperren unverhältnismäßig sind, wenn von der Sperre Mieter betroffen sind.
  • Die Bundesnetzagentur muss Versorgern, die wiederholt und in vielen Fällen Verbraucherrechte missachten, die Versorgungserlaubnis entziehen.