Betreiber von Biogasanlagen unterliegen in Karlsruhe
Stand: 19.02.2009
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Karlsruhe - Die Betreiber von Biogasanlagen haben vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Die Karlsruher Richter lehnten am Donnerstag einen Eilantrag gegen die faktische Kürzung der Einspeisevergütung zum Jahresanfang ab. Wegen einer Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werden nebeneinander errichtete Biogas-Meiler als eine einzige Anlage angesehen. Damit können die einzelnen Meiler nicht mehr von den erhöhten Vergütungssätzen profitieren, die für die ersten 150 Kilowatt des ins Netz eingespeisten Stroms gezahlt werden. Dagegen hatte ein großer Bioenergiepark aus Penkun an der deutsch-polnischen Grenze geklagt.