Atomgesetz-Entwurf: alte AKW können wieder angefahren werden
Stand: 31.05.2011
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Berlin - Die acht von einer Stilllegung bedrohten Atomkraftwerke könnten nach Ende des Moratoriums Mitte Juni wieder für einige Wochen angefahren werden, was sich aus dem Entwurf für ein neues Atomgesetz ergibt. Dieser lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Dort heißt es, dass die Abschaltung mit Inkrafttreten des Gesetzes durchzuführen ist.
Wegen Bedenken bei den Bundestagsfraktionen, die sich gegen ein Durchpeitschen des Atomgesetzes durch den Bundestag wehren, könnte sich die Verabschiedung des Gesetzes im schlimmsten Fall bis nach der Sommerpause verschieben.
Aus Konzernkreisen hieß es, ein Wiederanfahren der Meiler sei durchaus denkbar. Man halte sich alle rechtlich möglichen Optionen offen. Das Szenario betrifft die Anlagen Philippsburg I, Biblis A und B, Isar I, Neckarwestheim I, Brunsbüttel, Unterweser und Krümmel.
Letztes AKW geht Ende 2022 vom Netz
Das letzte deutsche Atomkraftwerk soll spätestens "mit Ablauf des 31. Dezember 2022" vom Netz gehen. Das geht aus dem Entwurf der Koalition für die Änderung des Atomgesetzes hervor, der AFP am Dienstag vorlag. Demnach erlischt die Betriebsgenehmigung für die AKW Grafenrheinfeld, Gundremmingen B, Philippsburg 2, Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf mit Ablauf des 31. Dezember 2021. Ein Jahr später sollen demnach die Meiler Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 vom Netz gehen.
Für die derzeit bereits im Rahmen des Moratoriums abgeschalteten sieben ältesten Atommeiler Biblis A und B, Neckarwestheim 1, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1 sowie den Pannenreaktor Krümmel sollen dem Entwurf zufolge unmittelbar nach Inkrafttreten der Atomgesetz-Novelle die Betriebsgenehmigungen auslaufen. Nach bisheriger Planung soll der Bundesrat am 8. Juli abschließend über das Gesetz beraten, danach muss es noch von Bundespräsident Christian Wulff unterzeichnet werden.
Der Gesetzesentwurf sieht außerdem eine Regelung für die umstrittene Kaltreserve vor. Demnach soll die Bundesnetzagentur bis zum 1. September 2011 bestimmen können, dass eines der acht bereits abgeschalteten AKW "bis zum Ablauf des 31. März 2013 in einem betriebsfähigen Zustand zur Erzeugung von Elektrizität zu halten ist". Damit will die Regierung mögliche Stromengpässe vor allem im Winter abfedern.