Strom- und Gassperre – Was kann man tun?

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Bild: Hand steckt 50 Euroschein in Stromzähler


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Kein Haushalt in Deutschland kann ohne Strom auskommen – Beleuchtung, Kühlschrank und Unterhaltungselektronik sind aus dem Alltag kaum wegzudenken. Wer mit Gas heizt und kocht, ist auch auf diesen Energieträger angewiesen. Dennoch wird laut Bund der Energieverbraucher jährlich bei etwa zwei Prozent der deutschen Haushalte der Strom oder das Gas abgestellt. Eine solche Strom- oder Gassperre wird meistens wegen ausbleibender Zahlungen verhängt. Unter Umständen kann aber auch bereits ein falsch ausgefüllter Dauerauftrag dazu führen, dass plötzlich das Licht ausgeht. Daher sollte jeder wissen, was in einem solchen Fall zu tun ist. 

Liefersperren sind gesetzlich geregelt

Die Energieunternehmen dürfen die Versorgung nicht ohne Vorankündigung unterbrechen. Laut Gesetz muss diese Ankündigung mindestens vier Wochen vor der Sperrung erfolgen. Hier ist wichtig: Die Androhung der Versorgungsunterbrechung kann zusammen mit einer herkömmlichen Mahnung erfolgen. Wer eine Mahnung von einem Strom- oder Gasversorger erhält, sollte daher in jedem Fall reagieren.

Denn die Versorger dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Lieferung unterbrechen. So darf keine Versorgungssperre verhängt werden, wenn der Wert der offenen Rechnungen unter 100 Euro liegt. Auch darf durch die Sperre nicht die Gesundheit von Kranken, Schwangeren oder Kindern gefährdet werden. Zusätzlich darf die Versorgung laut Gesetz nicht unterbrochen werden, wenn der Verbraucher darlegt, dass eine „hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt“.
 
Wer eine Rechnung schriftlich beanstandet oder Preiserhöhungen widersprochen hat und die alten Preise weiterhin bezahlt, darf nicht von Strom oder Gas abgeklemmt werden und dies auch nicht angedroht bekommen.

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