Strom- und Gassperre – Was kann man tun?
- 1 | Viele Haushalte sind betroffen
- 2 | Auf Sperrungsandrohungen in jedem Fall reagieren
- 3 | Ein Anbieterwechsel hilft nur vor der Unterbrechung
Kein Haushalt in Deutschland kann ohne Strom auskommen – Beleuchtung, Kühlschrank und Unterhaltungselektronik sind aus dem Alltag kaum wegzudenken. Wer mit Gas heizt und kocht, ist auch auf diesen Energieträger angewiesen. Dennoch wird laut Bund der Energieverbraucher jährlich bei etwa zwei Prozent der deutschen Haushalte der Strom oder das Gas abgestellt. Eine solche Strom- oder Gassperre wird meistens wegen ausbleibender Zahlungen verhängt. Unter Umständen kann aber auch bereits ein falsch ausgefüllter Dauerauftrag dazu führen, dass plötzlich das Licht ausgeht. Daher sollte jeder wissen, was in einem solchen Fall zu tun ist.
Liefersperren sind gesetzlich geregelt
Die Energieunternehmen dürfen die Versorgung nicht ohne Vorankündigung unterbrechen. Laut Gesetz muss diese Ankündigung mindestens vier Wochen vor der Sperrung erfolgen. Hier ist wichtig: Die Androhung der Versorgungsunterbrechung kann zusammen mit einer herkömmlichen Mahnung erfolgen. Wer eine Mahnung von einem Strom- oder Gasversorger erhält, sollte daher in jedem Fall reagieren.

