Ölpreisbindung

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Die Ölpreisbindung ist kein Gesetz oder internationales politisches Abkommen, sondern eine brancheninterne Vereinbarung zwischen Gasproduzenten, -importeuren und -versorgern. Sie wurde in den 1960er Jahren etwa zeitgleich mit der Gründung der OPEC eingeführt.

Gaspreise an den Ölpreis gekoppelt

Weil damals niemand wusste, ob sich Erdgas wegen der enormen Investitionen für die Förderung und den Leitungsbau durchsetzen würde und sich bei einem eventuellen Erfolg die Produzenten - meist selbst Ölförderer - nicht selber Konkurrenz machen wollten, folgte die Anlehnung der Preisentwicklung für Erdgas an die des Erdöls. Eine Anpassung der Gaspreise an die Ölpreise erfolgte in der Regel mit viertel- oder halbjährlicher Verzögerung.

Die Preisbildung von Rohöl und Erdgas ohne die Ölpreisbindung ist höchst unterschiedlich. Im Unterschied zu Rohöl wird Erdgas in relativ wenigen Ländern produziert. Bei Erdgas gibt es weniger frei verfügbare Mengen als bei Rohöl, da der größte Teil in Pipelines transportiert wird, für die langfristige Lieferverträge abgeschlossen wurden. Der Preis von Rohöl ist im Gegensatz dazu stärker abhängig von Spekulationen und weltpolitischen Entwicklungen.

Die Ölpreisbindung soll verhindern, dass die beiden im Prinzip unabhängigen Preise zu weit auseinander driften und vor allem Großverbraucher wie etwa Kraftwerke auf den jeweils günstigeren Rohstoff zurückgreifen, was für die Förderer des teureren Brennstoffes mit Nachteilen verbunden wäre. Die Kopplung der Preise soll also auch eine Konkurrenz zwischen Rohöl und Erdgas zugunsten größerer Planungssicherheit für die beteiligten Unternehmen verhindern. Von Seiten der Erdgasindustrie wird immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Kopplung zur Preisstabiliät beiträgt und Endkunden vor willkürlichen Preiserhöhungen schützen soll.


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