Anbieterwechsel: Mitnahme der Handynummer frühzeitig planen

dpa/tmn
Bild: Telefonierender Mann mit Handy


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Wenn man seinen Handy-Anbieter wechselt, sollte die Mitnahme der bisherigen Handynummer, also die sogenannte Rufnummerportierung, frühzeitig geplant werden, damit nichts schief geht.

"Der Austausch zwischen Kunde, altem und neuen Anbieter dauert oft länger als gedacht", erklärt Annika Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg. Wenn die Portierung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Vertragslaufzeit oder nach der Kündigung beim Prepaid-Anbieter abgewickelt wird, könne jedoch der Anspruch des Kunden auf die Nummer verfallen. Das gelte auch dann, wenn die Verzögerungen durch einen der beiden Anbieter verursacht werden.

Am Anfang des Anbieterwechsels steht normalerweise die Kündigung des alten Vertrags. "Geben Sie am besten schon bei der Kündigung an, dass Sie ihre Nummer mitnehmen wollen", rät Voß. Der alte Anbieter sei verpflichtet, die Nummer freizugeben - meist verlange er dafür eine Gebühr von 25 bis 30 Euro. In einzelnen Fällen übernimmt aber der neue Anbieter die Gebühr oder verspricht eine Gutschrift in ähnlicher Höhe. Hier lohnt ein genauer Blick auf aktuelle Sonderaktionen oder in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des neuen Anbieters.

Bei Prepaid-Tarifen muss der Kunde für die Kündigung und Nummernmitnahme eine Erklärung unterschreiben, mit der er auf ein eventuell übriggebliebenes Guthaben verzichtet. Ein entsprechendes Formular findet sich meist auf der Internetseite des Anbieters.

Gleichzeitig sollten der Kunde dafür sorgen, dass auf dem Prepaid-Konto genug Geld vorhanden ist, um die Mitnahmegebühr zu bezahlen. Anderenfalls kann die Portierung scheitern. Grundsätzlich gilt es, auf die Einhaltung eventueller Kündigungsfristen zu achten - nicht nur bei Laufzeitverträgen, sondern auch bei Prepaid-Anbietern, wenn eine Tarifoption mit Laufzeit aktiv ist.

Damit die Mitnahme der Nummer reibungslos funktioniert, müssen die Daten beim alten und neuen Anbieter genau übereinstimmen. Das ist nicht immer der Fall: "Viele vergessen zum Beispiel bei einem Umzug, ihrem Mobilfunkanbieter die neue Adresse mitzuteilen", erläutert Voß. Eventuelle Abweichungen in den Daten sollten Kunden am besten in einem gesonderten Schreiben erklären.

Übrigens: Im Zuge der Telekommunikationsgesetznovelle sollen Handy-Nutzer ab März 2012 einen Anspruch auf die Mitnahme ihrer Rufnummer bekommen.




 
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