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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Abhängigkeit vom Dienstherrn
  3. Auf Pflegeversicherung achten
  4. Anwartschaft spart später Geld
  5. GKV lohnt sich meist nicht
  6. Vorteile der Beihilfetarife

Das Wichtigste in Kürze

  • Abhängig vom Bundesland haben Polizeibeamte entweder Anspruch auf freie Heilfürsorge oder auf Beihilfe.
  • Mit Eintritt in den Pensionsstatus gilt für alle Polizeibeamte die Beihilferegelung.
  • Polizeibeamte mit freier Heilfürsorge müssen selbst eine Pflegeversicherung abschließen und sollten für die spätere Beihilferegelung auch eine Anwartschaftsversicherung nutzen.

Krankenversicherung für Polizisten abhängig vom Dienstherrn

Die Krankenversicherung für Polizisten hängt von ihrem Status und vom jeweiligen Dienstherrn ab. Jedes Bundesland hat hier eigene Regelungen. Grundsätzlich kommt auf der einen Seite die freie Heilfürsorge durch den Dienstherrn infrage, zum anderen eine private Krankenversicherung (PKV) mit einem Beihilfetarif. Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse ist für Polizisten weniger empfehlenswert.

Krankenversicherung hängt auch vom beruflichen Status ab

Greift die freie Heilfürsorge, übernimmt der Dienstherr alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Heilbehandlung anfallen. Stellt das jeweilige Bundesland auf die Beihilferegelung ab, muss sich der Beamte in einer privaten Krankenversicherung absichern. Im Rahmen der Beihilfe übernimmt das Land entsprechend der Beihilferegelung einen bestimmten Anteil der Behandlungskosten. Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung wird um diesen Anteil gegenüber einem Tarif für nicht-verbeamtete Versicherte gekürzt, da der Versicherer auch nur anteilig leisten muss.

Die Pflegepflichtversicherung bei der Krankenversicherung für Polizeibeamte

Während Polizeibeamte mit Beihilferegelung automatisch über die private Krankenversicherung auch eine Pflegepflichtversicherung verfügen, ist dies im Fall der freien Heilfürsorge nicht der Fall. Diese Beamte benötigen eine eigene Pflegeversicherung.

Die Pensionierung – Änderung des Versichertenstatus

Für Beamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge kommt es mit der Pension zu einer Zäsur in Bezug auf die Krankenversicherung. Der Anspruch auf freie Heilfürsorge entfällt zum Zeitpunkt der Pensionierung. Die Beamten müssen sich ab diesem Termin bei einer Krankenversicherung auf Beihilfebasis versichern.

Der Beitrag der privaten Krankenversicherung ermittelt sich allerdings nicht nur auf der Grundlage der gewählten Tarife, sondern auch anhand des Eintrittsalters der versicherten Person. Es liegt auf der Hand: Wer mit 65 Jahren in Pension geht, zahlt einen höheren Beitrag als ein Versicherter, der seit seinem 25. Lebensjahr Mitglied in der PKV ist. Um diesen Fallstrick zu vermeiden, bietet sich eine Anwartschaftsversicherung an.

Anwartschaft spart spätere Beiträge

Die Anwartschaftsversicherung simuliert, dass der Versicherungsnehmer seit dem Abschluss dieser Police mit dem dann gültigen Beitrag versichert ist. Mit der Anwartschaftsversicherung wird nur das Eintrittsalter "eingefroren", ein Anspruch auf eine Leistung besteht während der Anwartschaft nicht. Die Prämie für die Anwartschaft fällt verschwindend gering aus, führt aber später zum Zeitpunkt des Bezugs einer Pension zu deutlichen Beitragseinsparungen.

Warum die GKV im Normalfall keine gute Lösung ist

Eine Mitgliedschaft in der GKV ist für Polizisten aus wirtschaftlichen Gründen nur bedingt empfehlenswert. Der Dienstherr beteiligt sich nur in Hamburg am Beitrag. In der Regel muss der Beamte den Beitrag für die GKV in voller Höhe selbst bezahlen. Im Rahmen der Beihilfe werden dagegen bis zu 80 Prozent der Prämien übernommen. Der Beitrag für die GKV ermittelt sich anhand der Höhe der Bezüge, nicht anhand der Leistungen. Lediglich Polizeibeamte mit geringerem Einkommen und als Alleinverdiener einer Familie sollten prüfen, ob eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Versicherung günstiger ist als eine private Krankenversicherung. In der PKV muss jedes Familienmitglied einzeln versichert werden, in der GKV greift für Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen die Familienversicherung.

Die Vorteile der Beihilfetarife für Polizeibeamte

Im Rahmen eines Beihilfetarifs der privaten Krankenversicherungen gilt der Polizeibeamte als Privatpatient. Nach wie vor erfahren privat Versicherte eine schnellere und umfassendere Behandlung, gerade beim Facharzt, als Mitglieder einer Ersatzkasse.

Das Leistungsspektrum fällt im Rahmen der Beihilfe ebenfalls deutlich größer aus. Ein gutes Beispiel dafür sind Zahnbehandlung und Zahnersatz. Die privaten Versicherer erstatten unter anderem mindestens einmal im Jahr Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Kommt es tatsächlich zu Zahnersatzleistungen, fallen diese deutlich höher aus, da es keinen Festkostenzuschuss gibt. Entsprechend der gewählten Tarifierung werden 60, 80 oder 90 Prozent der Kosten übernommen.

Wahlweise kann die Unterbringung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer oder im Ein- oder Zweibettzimmer inklusive Chefarztbehandlung erfolgen.