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Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin/Frankfurt – Sobald Reisende ihre Koffer beim Check-in-Schalter aufgegeben haben, erhalten sie dort für jeden Koffer einen kleinen Aufkleber – den sogenannten Claim-Abschnitt. Auf diesem steht eine Nummer, die beim Verlust des Gepäcks helfen kann.

Die Nummer dokumentiert die Reisestrecke des Koffers und wird besonders dann wichtig, wenn das Gepäckstück verloren geht. Zum Abholen des Gepäcks ist der Claim-Abschnitt in der Regel nicht nötig. Kaum ein Reisender macht sich Gedanken, wenn er den kleinen Aufkleber versehentlich verloren hat. An einigen Flughäfen in Afrika und Asien kann das Gepäck allerdings nur gegen Vorlage des Claim-Abschnitts abgeholt werden, erläutert Heinz Klewe, der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, söp.

Nachweis über rechtmäßigen Besitz

Hilfreich ist der Claim-Abschnitt vor allem bei Gepäckverlust, sagt Sandra Kraft, Pressesprecherin von Lufthansa. Er dient als Beweis, dass ein wiedergefundenes Gepäckstück seinen rechtmäßigen Besitzer gefunden hat.