Weiterhin Einschränkungen bei Apples E-Mail-Diensten
Berlin - Im Patenstreit mit Motorola hat Apple vor allem in Deutschland eine Serie von Rückschlägen erlitten: Nun muss Apple seine E-Mail-Dienste hierzulande noch länger einschränken. Gerichte in München und Mannheim warten in zwei weiteren Fällen ab, bis die Rechtmäßigkeit eines Patents und eines Gebrauchsmusters bestätigt wird. Zudem hat die amerikanische Handelskommission ITC ihre vorläufige Ansicht bestätigt, dass der Konkurrent Motorola nicht gegen drei Apple-Patente verstößt.
Die Konflikte mit Motorola sind inzwischen besonders spannend, da der schwächelnde Handy-Hersteller gerade von Google übernommen wird. Der Internet-Konzern ist die treibende Kraft hinter dem Google-Betriebssystem Android. Es ist die klare Nummer eins im Smartphone-Markt, steht aber auch besonders oft im Visier von Patentklagen. Google hofft, Android mit dem riesigen Patentarsenal von Motorola davor schützen zu können.
Verletzung eines Motorola-Patents durch Push-Funktion
Die Einschränkungen bei Apples E-Mail-Diensten in Deutschland sind auch die Folge einer Motorola-Klage. Dabei geht es um die sogenannte Push-Funktion, bei der Nutzer von iPhones oder iPads automatisch über neu eintreffende E-Mails informiert werden. Das Landgericht Mannheim hatte Anfang Februar die Verletzung eines Motorola-Patents durch die Umsetzung der Funktion bei Apple festgestellt. Der iPhone-Hersteller ging dagegen in Berufung und beantragte auch die sofortige Einstellung der Zwangsvollstreckung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe lehnte den Antrag jedoch ab. Es befand unter anderem, dass es sich dafür nicht deutlich genug abzeichne, dass die Berufung von Apple letztlich Erfolg haben werde.
In einem weiteren Verfahren wollte das Landgericht München I keine Entscheidung treffen, weil ein Patent, dass Apple gegen Motorola ins Feld führt, angezweifelt wird. Dabei geht es um die Integration von Anzeigen ins Handy-Gehäuse.
Ideenklau-Verfahren von Apple und Samsung
Zudem liegt seit Freitag eines der vielen Ideenklau-Verfahren von Apple und Samsung in Deutschland auf Eis. Dabei geht es um ein Apple-Gebrauchsmuster für das Verfahren, bei dem die Bildschirmsperre per Fingerbewegung ("Slide to unlock") aufgehoben wird. Das Landgericht Mannheim will erst abwarten, was das Vorgehen von Samsung gegen das Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt ergibt.
Der deutsche Patentexperte Florian Müller, der die Streitigkeiten in der Branche beobachtet, geht davon aus, dass eine Prüfung des Gebrauchsmusters beim Patent- und Markenamt einige Zeit in Anspruch nehmen könnte. Da Gebrauchsmuster für zehn Jahre gewährt würden und das von Apple bereits fünf Jahre alt sei, sinke sein Wert für den iPhone-Konzern.
Zuvor hatte das Landgericht bereits in einem parallel laufenden Patentverfahren keine Verletzung eines Apple-Patents zu der Funktion durch Samsung erkannt. In einem anderen Verfahren in München hatte das dortige Landgericht festgestellt, dass das Patent von Motorola verletzt werde. Die Entsperr-Funktion ist bei Samsung etwas anders umgesetzt als bei Motorola.
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