Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Versicherung & Co.: Was Pokémon-Jäger wissen sollten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Überall in den Städten trifft man derzeit auf Pokémon-Fänger. Das Smartphone-Spiel hat sich in nur wenigen Tagen zu einem Hype entwickelt. Doch wer auf die Jagd geht, sollte einige rechtliche Dinge beachten.

SCHADEN: Wer ins Spiel versunken einen Schaden verursacht - ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit - ist durch eine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Sie greift aber nicht, wenn der Schaden vorsätzlich angerichtet wird, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

VERLETZUNG: Verletzt sich jemand selbst bei einem Unfall schwer, greift die private Unfallversicherung laut GDV bei bleibenden Gesundheitsschäden. Meist sei man auch beim Spielen auf dem Smartphone versichert. Dabei ist nicht entscheidend, ob man leichtsinnig oder gar leicht oder grob fahrlässig gehandelt hat. Behandlungskosten werden von der Krankenversicherung übernommen.

VERKEHR: Fußgängern und Radfahrern, die gedankenverloren "Pokémon-Go" spielen, drohen Bußgelder. Denn die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auch für sie, betont der GDV. Betreten sie die Fahrbahn, obwohl Seitenstreifen oder Gehwege vorhanden sind, werden mindestens 5 Euro fällig. Das gilt auch, wenn sie bei Rot über die Ampel gehen oder über Absperrungen klettern. Werden dadurch Unfälle verursacht, wird es noch teurer. Radler müssen sich auf 25 Euro bei Handynutzung einstellen.

KINDER: Eltern schränken bei "Pokémon-Go" besser die In-App-Käufe ein. Bei iOS funktioniert das übers Deaktivieren, bei Android können sie die Käufe per Passwort schützen. Darauf weist die Initiative "Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht" hin. Bei "Pokémon Go" verschmelzen die reale und die virtuelle Welt. Das kann Kinder dazu verleiten, die Zeit zu vergessen. Eltern vereinbaren mit dem Kind am besten feste Zeiten, die es mit dem Smartphone am Stück verbringt, etwa eine Stunde. Dabei sollte auch einkalkuliert werden, wie viel Zeit die Kinder außerdem noch vor dem Fernseher und der Spielkonsole sitzen. Ein Kompromiss kann sein, Kinder eine gewisse Anzahl an Items sammeln zu lassen und somit nicht zum Spielverderber zu werden.

HAUSFRIEDENSBRUCH: Einfach über die Mauer springen, um das Monster zu jagen? Das geht nicht, denn wer sich ohne Befugnis auf einem Grundstück aufhält, begeht eine Straftat. Dazu gehört bereits das Betreten eines Vorgartens, informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. In solchen Fällen drohen dem Spieler unter Umständen eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr - die Straftat wird jedoch nur nach einer Anzeige verfolgt. Der Eigentümer muss die Person, die unerlaubt über den Rasen läuft, zunächst auffordern, das Grundstück zu verlassen. Erst wenn sie sich weigert oder nicht reagiert, kann er die Polizei rufen.

FAKE-APPS: Wer beim "Pokémon Go"-Hype dabei sein möchte, sollte vor Fake-Apps auf der Hut sein. Neben der Original-App von Niantic finden sich sowohl im offiziellen Google Play Store als auch auf anderen Plattformen oder Seiten immer wieder Fake-Apps, die bis auf den Namen nichts mit dem Spiel gemein haben und im schlimmsten Fall das Smartphone oder Tablet ausspionieren, warnt der Online-Fachdienst "Heise Security". Sie geben sich entweder als das Original-Game aus oder geben vor, ein Hilfs-Tool zu sein. Die unter falscher Flagge segelnde Schadsoftware habe es meist auf Nutzerdaten abgesehen oder versuche, teure Premium-SMS zu versenden. Einzelne Apps sperrten das Gerät mit dem Ziel, Lösegeld vom Nutzer zu erpressen. Insgesamt seien bislang schon mehr als 200 Fake-Aps aufgetaucht.