Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Verkehrsregeln im EU-Ausland: Darauf müssen Autofahrer achten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg. In über 20 europäischen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, tagsüber mit Licht zu fahren. Und auch das Mitführen einer Warnweste ist häufig Pflicht. Welche Verkehrsregeln im Auslandsurlaub noch auf deutsche Autofahrer warten, hat das unabhängige Vergleichsportal Verivox recherchiert.

So ist etwa in Griechenland das Rauchen im eigenen Fahrzeug verboten, wenn sich Kinder unter 12 Jahren mit an Bord befinden. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro rechnen.

In Österreich erhebt die Polizei eine sogenannte Blaulichtsteuer, wenn sie zu einem Unfall ohne Personenschaden – also ausschließlich zur Beweissicherung – gerufen wird. Kostenpunkt: 36 Euro. Ähnliches gilt in der Slowakei. Bei einem geringen Sachschaden kann der Unfallverursacher verpflichtet werden, für den Polizeieinsatz aufzukommen.

Wer hat Vorfahrt?

Die Vorfahrtsregeln weichen häufig von den heimischen Normen ab. So haben auf schmalen französischen Bergstraßen immer die bergauf fahrenden Fahrzeuge Vorrang. In Portugal gilt neben „rechts vor links“ auch das Recht des Stärkeren: Motorisierte Fahrzeuge dürfen vor Radfahrern und Fuhrwerken kreuzen.

Wer in Dänemark unterwegs ist, sollte auf die sogenannten „Haifischzähne“ achten. Dabei handelt es sich um auf die Fahrbahn gezeichnete weiße Dreiecke. Autofahrer, die sich auf einer so markierten Straße befinden, müssen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren. Im griechischen Kreisverkehr haben einfahrende Autos Vorfahrt. Das Gleiche gilt in Frankreich, es sei denn, ein Schild mit der Aufschrift „Vous n’avez pas la priorité“ (Sie haben keine Vorfahrt) steht dem entgegen.

Feuerlöscher nicht vergessen

Auch die Fahrzeugausrüstung sollte gegebenenfalls vor Fahrtantritt noch einmal überprüft werden. So müssen Autofahrer beispielsweise in Bosnien-Herzegowina, Serbien, Tschechien und Kroatien stets Ersatzglühlampen dabei haben. Im Nachbarland Frankreich ist ein Alkoholtester obligatorisch. Und in Rumänien sind laut Straßenverkehrsordnung zwei Warndreiecke und ein Feuerlöscher mitzuführen.

EU-Bußgelder werden auch in Deutschland eingetrieben

Viele Autofahrer gehen irrtümlich davon aus, dass im Ausland begangene Verkehrsdelikte hierzulande nicht verfolgt werden. Doch seit November 2010 werden Bußgelder, die in einem EU-Mitgliedsstaat verhängt wurden, auch in Deutschland eingetrieben. Voraussetzung ist, dass das Strafmandat mindestens 70 Euro beträgt.

Wer sich vor Reiseantritt über die Verkehrsregeln im Urlaubsland informiert und diese auch einhält, muss jedoch keine Bußgelder fürchten. Das Auswärtige Amt und der ADAC stellen entsprechende Reiseinformationen bereit.