Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Verband: Bei Energiesparhäusern auf Vertragsdetails achten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Berlin - Vor irreführenden Angeboten im Zusammenhang mit dem neuen Energie-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle Neubauten einen Teil ihres Wärmebedarfs mit Hilfe regenerativer Energie decken. "Manche Schlüsselfertiganbieter versprechen vollmundig modernste Häuser nach Wärmegesetz, mit Passivwänden, Solaranlagen, Erdwärme oder Pelletheizungen", sagt VPB-Vorsitzender Thomas Penningh. Er sieht diese Angebote skeptisch: "Das sind Schlagworte, sie sagen nichts aus über die tatsächliche Qualität des angebotenen Hauses. Hauskäufer sollten sich auf solche Formulierungen nicht verlassen."

Nur, was im Bauvertrag und dem dazugehörigen Bauleistungsverzeichnis genau aufgelistet und festgelegt ist, das muss der Schlüsselfertiganbieter später auch liefern. Alles, was im Vertrag fehlt, aber zu einem fertigen Haus gehört, muss der Hausbesitzer später zusätzlich beauftragen und extra bezahlen.

"Ohne Vertragskontrolle vor der Unterzeichnung und ohne laufende Kontrolle während der Bauzeit kommt der Käufer eines schlüsselfertigen Hauses nicht mehr aus. Zumal er als Bauherr auch in der Haftung steht", gibt Thomas Penningh zu bedenken. "Schließlich drohen nicht nur Planern und Handwerkern bis zu 50 000 Euro Bußgeld, wenn sie die gesetzlichen Auflagen verletzen, sondern auch der Bauherr wird zur Rechenschaft gezogen. Er muss sich informieren und absichern." Der Verband hat auf seiner Internet-Homepage vpb.de die wichtigsten Fragen und Antworten zum EEWärmeG zusammengestellt.