Verband: Bei Energiesparhäusern auf Vertragsdetails achten

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Bild: Gelb leuchtendes Hausmodell unter anderen unbeleuchteten


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Berlin - Vor irreführenden Angeboten im Zusammenhang mit dem neuen Energie-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle Neubauten einen Teil ihres Wärmebedarfs mit Hilfe regenerativer Energie decken. "Manche Schlüsselfertiganbieter versprechen vollmundig modernste Häuser nach Wärmegesetz, mit Passivwänden, Solaranlagen, Erdwärme oder Pelletheizungen", sagt VPB-Vorsitzender Thomas Penningh. Er sieht diese Angebote skeptisch: "Das sind Schlagworte, sie sagen nichts aus über die tatsächliche Qualität des angebotenen Hauses. Hauskäufer sollten sich auf solche Formulierungen nicht verlassen."


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Nur, was im Bauvertrag und dem dazugehörigen Bauleistungsverzeichnis genau aufgelistet und festgelegt ist, das muss der Schlüsselfertiganbieter später auch liefern. Alles, was im Vertrag fehlt, aber zu einem fertigen Haus gehört, muss der Hausbesitzer später zusätzlich beauftragen und extra bezahlen.

"Ohne Vertragskontrolle vor der Unterzeichnung und ohne laufende Kontrolle während der Bauzeit kommt der Käufer eines schlüsselfertigen Hauses nicht mehr aus. Zumal er als Bauherr auch in der Haftung steht", gibt Thomas Penningh zu bedenken. "Schließlich drohen nicht nur Planern und Handwerkern bis zu 50 000 Euro Bußgeld, wenn sie die gesetzlichen Auflagen verletzen, sondern auch der Bauherr wird zur Rechenschaft gezogen. Er muss sich informieren und absichern." Der Verband hat auf seiner Internet-Homepage vpb.de die wichtigsten Fragen und Antworten zum EEWärmeG zusammengestellt.



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