Unerwünschte Werbeanrufe: Besser auflegen
Stand: 19.08.2015
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Leipzig/Berlin - Wer kennt sie nicht: Unerwünschte Werbeanrufe, auch "Cold Calls" genannt, haben viele schon einmal bekommen. Doch derzeit werden Verbraucher am Telefon besonders oft zum Abschluss von Verträgen von Energieversorgern gedrängt. Das ist ein Zwischenergebnis einer bundesweiten Cold-Call-Umfrage der Verbraucherzentralen, wie die Verbraucherschützer aus Sachsen mitteilen. Besonders dreist: Die Anrufer geben vor, im Auftrag des aktuellen Versorgers zu handeln.
Erst mit Zusendung der Vertragsunterlagen könnte auffallen, dass es sich um einen Anbieterwechsel handeln würde. Viele ließen sich aber einen Vertrag bei einem neuen Versorger unterschieben und unterzeichneten die Unterlagen. Auch über den aggressiven Telefonvertrieb in der Versicherungsbranche häuften sich Beschwerden.
Eine andere häufige Masche mit Überrumpelungstaktik seien angebliche Testlieferungen von Zeitschriften, die sich dann als langfristige Abos entpuppten. Auch Anrufe selbsternannter "Datenzentralregister" häuften sich. Diese gäben vor, den Verbraucher vor lästiger Werbung schützen zu wollen und schickten eine Zahlungsaufforderung im dreistelligen Bereich.
Unerbetene Werbeanrufe stellen eine unzumutbare Belästigung dar und sind deshalb verboten. Trotzdem könnten im Rahmen eines solchen Telefonats wirksame Verträge geschlossen werden, warnt die Verbraucherzentrale. Man hat aber in jedem Fall 14 Tage Widerrufsrecht. Noch besser: Cold Calls direkt beenden.