Telekom-Konkurrenten siegen vor EU-Gericht im Telefonnummernstreit
Stand: 20.10.2005
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Brüssel/Luxemburg/Bonn (dpa) - Im Rechtsstreit um Gebühren für die Überlassung von Telefonnummern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu Gunsten der Konkurrenz der Deutschen Telekom entschieden. Die nationale Regulierungsbehörde dürfe laut EU-Recht für die Zuteilung von Telefonnummern an neue Betreiber keine Gebühren verlangen, da die Deutsche Telekom für ihre Reserve von 400 Millionen Nummern nie etwas bezahlt habe. Das geht aus dem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil hervor. (Az. C-327/03 und C-328/03)
EU-Recht schliesse Gebühren grundsätzlich nicht aus, schrieb der EuGH. Diese dürften aber nicht benachteiligend sein. In dem deutschen Fall liege jedoch eine Diskriminierung vor, da die Telekom- Konkurrenten und die Deutsche Telekom ungleich behandelt wurden.
Ein Sprecher der Bundesnetzagentur (frühere Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) in Bonn verwies darauf, dass es sich noch nicht um ein abschliessendes Urteil handele. Deshalb werde sich