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Telefon-Warteschleifen werden kostenlos

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP | dapd

Berlin - Der Bundestag beschloss am Donnerstag, dass Telefon-Warteschleifen bei Hotlines künftig kostenlos sein müssen. Auch in anderen Bereichen erhalten Telefon-Kunden durch das neue Telekommunikationsgesetz deutlich mehr Rechte.

Die Unternehmen dürfen für die Wartezeit vor Beginn eines Gesprächs keine Gebühren mehr verlangen, wie der Bundestag am Donnerstag beschloss. Auch wenn Kunden während eines Anrufs weitervermittelt werden, darf eine eventuelle neue Wartezeit nicht abgerechnet werden. Auch müssen Kunden über ihre voraussichtliche Wartezeit informiert werden. Für diese Regelungen gilt allerdings eine Übergangsfrist: Im ersten Jahr müssen die ersten zwei Minuten Wartezeit zwar kostenlos sein, danach dürfen die Unternehmen für Warteschleifen aber noch kassieren.

Vorsicht gilt weiterhin auch bei den häufigen 0900-Nummern. Diese werden oft pauschal mit einer Gebühr abgerechnet, die bis zu zehn Euro betragen kann - egal wie kurz oder lang das Warten und das Hotline-Gespräch dauern. Diese Warteschleifen dürfen weiterhin komplett abgerechnet werden, wenn man sie über gewöhnliche Handy- oder Festnetznummern anwählt.

Zudem beschlossen die Abgeordneten eine ganze Reihe weiterer Regelungen, die Telefonkunden entgegenkommen. So ist bei Call-by-Call-Vorwahlen, die meist günstigere Telefonate versprechen, künftig eine Preisansage vor dem Gespräch vorgeschrieben. Die Bundesnetzagentur darf zudem überprüfen, ob die Anbieter schneller Internetanschlüsse die versprochene Geschwindigkeit einhalten. Wer seinen Telefonanbieter wechselt, soll künftig zudem höchstens einen Tag ohne Anschluss dastehen. Nimmt ein Verbraucher seine Rufnummer zum neuen Anbieter mit, darf diese ebenfalls höchstens einen Tag nicht erreichbar sein.

Kein verpflichtender Breitbandausbau auf dem Land

Auch wer umzieht, wird künftig bessergestellt. Bei Umzügen dürfen die Telefonanbieter nicht, wie bislang oft üblich, die Mindestvertragslaufzeit neu beginnen lassen. Sie müssen den Anschluss in der neuen Wohnung stattdessen zu den alten Konditionen und mit der alten Laufzeit weiterführen. Ist der bisherige Anschluss am neuen Wohnort nicht verfügbar, erhalten Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Bislang waren sie hier auf die Kulanz der Anbieter angewiesen und mussten oft monatelang parallel am alten wie am neuen Wohnort zahlen.

Vorangetrieben werden soll dem Gesetz zufolge der Ausbau schneller Internetleitungen. Dazu sollen Unternehmen Anreize für Investitionen erhalten. Nicht durchsetzen konnte sich allerdings die Opposition, die Telefonanbieter zu einem Ausbau vor allem in ländlichen Gebieten verpflichten wollte. Dem Gesetz muss der Bundesrat noch zustimmen, bevor es endgültig in Kraft tritt.